Brandschutz
Der Brandschutz beschreibt all jene Maßnahmen, die
- der Vorbeugung dienen, bzw. die Brandentstehung vermeidet (zB Einsatz schwer entflammbarer oder nicht brennbarer Baustoffe, FI-Schalter an elektrischen Anlagen)
- die Ausbreitung von Feuer und Rauch eindämmt (zB Sprinkleranlagen)
- im Brandfall die Rettung von Menschen und Tier unterstützt (zB Feuermelder und Fluchtwege).
Vorbeugender Brandschutz
Der 'vorbeugende Brandschutz' beschreibt die Summe im Vorfeld ergreifbarer Maßnahmen, um das Risiko der Entstehung, Ausbreitung und Folgewirkung von Bränden aufs Minimum zu reduzieren.
Hierbei wird unterschieden zwischen baulichem Brandschutz, anlagentechnischem Brandschutz und organisatorischem Brandschutz.
Der Schutz des Lebens ist die vorrangige Aufgabe vorbeugenden Brandschutzes im bauordnungsrechtlichen Sinne.
Baulicher Brandschutz
Die am Bau ergreifbaren Maßnahmen beziehen sich mitunter auf:
- die Dimensionierung und Einhaltung von Mindestabständen in der Gebäudeplanung
- die Einteilung größerer Gebäude in einzelne 'Brandabschnitte' mit Brandschutzwänden und -türen.
- die Planung und Umsetzung von Fluchtwegen.
- Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - DIN 4102 DIN EN 13501
- die Installation aktiver Löschanlagen (Sprinkleranlagen).
Bei bestimmten Gebäuden mit öffentlicher Nutzung und größeren Umfangs sind Brandschutzgutachten (erstellt von zugelassenen Brandschutzgutachtern) erforderlich. Ein Großteil der Brandschutzregelungen Deutschlands werden in den Landesbauordnungen geregelt.
In öffentlichen Gebäuden ist der Einsatz halogenfreier Leitungen Standard.
Brandschutz in Wärmedämmstoffen1
Als umweltfreundliches Brandschutzmittel kommt bei manchen Herstellern Soda (Natriumcarbonat) zum Einsatz (Anteil beispielsweise 3-5%). Andere Hersteller verwenden Ammoniumpolyphospat, das laut „ökologischem Baustofflexikon“ als vergleichsweise gesundheits- und umweltverträglich gilt (Bewertung des Umweltbundesamtes, UBA-Texte 25/01: Anwendung unproblematisch). Die bislang insbesondere in Zellulose-Dämmstoffen eingesetzten borathaltigen Brandschutzmittel geraten zunehmend aus gesundheitlichen Gründen – insbesondere für die ausführenden Handwerker – in die Kritik. So ist Borsäure als sogenannter „Nichtnotifizierter alter biozider Wirkstoff gemäß EU-Verordnung 1451/2007“ wegen seines reproduktions-toxischen Potentials gelistet. Derzeit wird im Rahmen der EU-Umweltgesetzgebung ein Verwendungsverbot von Borsäure über 5,5 % Anteil diskutiert.
1)) Bauzentrum München, Herbert Danner Ökologische Wärmedämmstoffe im Vergleich 2.0 - Juni 2010