Gründach
Version vom 28. September 2009, 23:02 Uhr von Willink (Diskussion | Beiträge)
Als Gründächer werden Dächer bezeichnet, deren Dachhaut bepflanzt ist. Begrünungen (extensiv oder intensiv) sind grundsätzlich bis zu einer Dachneigung von 45° möglich, bedürfen aber ab einer Dachneigung von 20° spezielle Sicherungsmaßnahmen. Gründächer werden auf Grund der erhöhten Beanspruchung als unbelüftete Konstruktionen ausgeführt und müssen feuchtigkeitsbedingt gegenüber dem Einwirken von Niederschlägen von außen mit einer diffusionshemmenden bzw. diffusionsdichten und zusätzlich wurzelfesten Schicht abgedichtet sein.