Blower Door

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Qualitätssicherung mit der Blower Door

Mit dem Blower Door-Test wird im Differenzdruck-Messverfahren die Luftdichtheit der Gebäudehülle bestimmt (Luftdichtheitstest). Mit dem Verfahren können Leckagen in der Luftdichtungsebene lokalisiert und die Luftwechselrate bestimmt werden.


Zweck

Schadensvermeidung / Gebäudeoptimierung: Leckagen bzw. zu hohe Luftwechselraten führen zu Energieverlusten und können Feuchteschäden verursachen.

dient Zeilenumbruch

Verfahren

Eine Messung der Luftdichtheit der Gebäudehülle mit der Blower Door erfolgt, nachdem das Gebäude mit allen Luftdichtungsebenen fertiggestellt ist. Die Blower Door wird in den Rahmen einer Außentür eingesetzt. Der Ventilator erzeugt im Gebäude wahlweise einen Luftunter- oder Überdruck.

Zur Lokalisierung von Leckagen wird der Unterdruck gewählt. Eintretende Luftströmungen sind mit dem Handrücken deutlich wahrnehmbar oder können z.B. mit Strömungsprüfern (z.B. Rauchröhrchen) sichtbar gemacht werden.
Zur Bestimmung der Luftwechselrate wird die Gebläseleistung so eingestellt, dass eine Druckdifferenz von 50 Pa zum Umgebungsdruck entsteht (entspricht Windstärke 5). Eingebaute Messinstrumente bestimmen Druckdifferenz und transportierte Luftmenge. Der gemessene Luftstrom wird durch das Netto-Luftvolumen des Bauteils geteilt. So erhält man die:

Luftwechselrate n50 = Anzahl der Luftwechsel pro Stunde bei Druckdifferenz von 50 Pascal.

Der n50-Wert von jedem Gebäude muss gemäß verschiedener Verordnungen und Normen (z.B. EnEV, DIN 4108-7) unter 3 Luftwechseln pro Stunde liegen, bei geregelter Be- und Entlüftung unter 1,5. Bei Passivhäusern strebt man einen n50-Wert von < 0,6 an (Empfehlung des Passivhaus Institutes, Darmstadt).

Die Qualitätssicherung ist alternativ auch mit dem einfachen und kostengünstigen WINCON-Verfahren möglich. Dieser verfügt über eine deutliche höhere Gebläseleistung.

Förderung seit 01.10.2009

Seit 01.10.2009 gilt die neue Richtlinie Energiesparberatung "Vor-Ort-Beratung" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Demnach können "... Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 können als Bonus zur Energiesparberatung gefördert werden." und "Seit dem 1. Oktober 2009 gelten vergleichbar Regelungen für die Integration von Luftdichtigkeitsuntersuchungen, die ebenfalls mit 100 Euro bezuschusst werden können." Nachzulesen unter: Energiesparberatung - "Vor-Ort-Beratung"

Siehe auch

Weblinks