Untergeordnete Gebäude
Version vom 13. April 2011, 14:52 Uhr von Willink (Diskussion | Beiträge)
Gemäß dem Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks sind z.B. folgende Gebäude als untergeordnete Gebäude einzustufen:
- Carport,
- Scheunen,
- Lagerschuppen.
Solche Gebäude haben einen geringeren Schutzbedarf bezogen auf die Regensicherheit.
Zusatzmaßnahmen zur Regensicherheit (s. Erhöhte Anforderung) sind im Einzelfall zu vereinbaren.