Halogenierte Verbindungen
Version vom 21. Dezember 2010, 19:45 Uhr von Willink (Diskussion | Beiträge)
Halogenierte organische Verbindungen
Für praktisch alle halogenierten organischen Verbindungen konnten in den letzten zehn Jahren rückläufige Innenraumluftkonzentrationen festgestellt werden. Halogenierte organische Verbindungen wie 1.1.1-Trichlorethan fanden sich früher z. B. in „Tipp-Ex“-Fluids (Einsatz seit 1991 verboten).
Weitere Stoffe und Einsatzgebiete sind p-Dichlorbenzol aus Toilettensteinen und Mottenschutzmitteln und geruchlich auffällige Mono- bis Trichlornaphthaline aus mit Fungiziden behandeltem Holzwerkstoffen sowie Chloranisole als Zersetzungsprodukte von Holzschutzmitteln.
Von hygienischer Bedeutung sind die halogenhaltigen organischen Trihalomethane und Chloramine, die in Hallenbädern als Reaktionsprodukte der Badewasserchlorung entstehen.
Quelle
Stoffname | CAS-Nummern |
Halogenkohlenwasserstoffe | |
Tetrachlormethan | 56-23-5 |
1,1,1-Trichlorethan | 71-55-6 |
Trichlorethen (Tri) | 79-01-6 |
Tetrachlorethen (Per) | 127-18-4 |
1,2-Dichlorbenzol | 95-50-1 |
1,4-Dichlorbenzol | 106-46-7 |