Kontrollierte Lüftung
Die kontrollierte Lüftung beschreibt den Austausch der Raumluft (Luftwechsel) mit der Außenluft durch mechanische Lüftungsanlagen. - Manuelle Lüftung: siehe Lüftung
Zweck kontrollierter Lüftung
Die Energieeinsparung ist der haupt Zweck kontrollierter Lüftung. Die manuelle Lüftung bedingt im Idealfall eine kaum praktikable Stoßlüftung im Rhythmus von 2 Stunden. In der Praxis wird häufig eine Dauerlüftung (gekippte Fenster) vorgenommen. Die Menge des so erzielten Luftaustauschs übertrifft den eigentlichen Bedarf um ein Vielfaches und verursacht unnötig hohe Energieverluste. Bei der kontrollierten Lüftung handelt es sich zunächst um einen dem Bedarf angepassten Luftaustausch.
- Raumlufthygiene
Um eine gute Raumluftqualität durch Frischluftzufuhr zu erzielen ist ein konstanter Luftaustausch erforderlich. Kohlenstoffdioxid CO2, schadhafte Ausgasungen (zB Formaldehyd, VOCs) aus Baustoffen und Einrichtung, Gerüche stehen im Austausch mit frischer sauerstoffreicher Außenluft.
Weitere Aspekte sind :
- Feuchteregulierung - Schutz vor Schimmelpilzen
- Pollen- und Staubschutz durch einfache Filtereinsätze
- Schutz vor Außenlärm, wie von der Fensterlüftung noch bekannt
Zu beachten : Der Schonsteinfeger sollte vor Einbau der Lüftung konsultiert werden. Er wird überprüfen, dass bei erzeugtem Unterdruck keine schädlichen Verbrennungsgase (zB aus Heizung, Schornstein / Kamin, Gasherde) in die Räume gelangen und bei Bedarf Lösungskonzepte vorlegen. Das gilt auch bei regulären Küchendunstabzüge mit Abluftsystem (nicht bei Umluftsystemen).
Warum wird das Thema "Lüften" heute so stark beachtet?
Bis in die 80er Jahre wurden Gebäude realtiv undicht gebaut. Über die Fugen und Ritzen fand laufend ein überhöhter Luftaustausch statt (Zugerscheinungen). Auch hat sich das Nutzerverhalten in den letzten Jahrzehnten stark verändert. So werden heute fast alle Räume auf Wohntemperatur geheizt. Außerdem werden die Wohnräume tagsüber weniger belebt und somit weniger gelüftet.
Verschiedene Systeme
Lüftungstechnische Anlagen regeln die Menge erforderlicher Frischluftzufuhr automatisch. Es wird unterschieden zwischen zentraler, dezentraler (raumweiser) Lüftung. Bei der zentralen Lüftungsanlage gibt es solche mit oder ohne Wärmerückgewinnung. Die Anlagen arbeiten energieeffizient, wenn das Gebäude luftdicht ist.
- Zentrale Lüftungsanlagen ohne Wäremrückgewinnung
Ein einfaches Leitungsnetz führt verbrauchte Luft mit einem Ventilator dort ab, wo sie entsteht: aus Küche, Bad und WC. Die Frischluft strömt automatisch direkt über definierte Außenwandluftdurchlässe (ALD) nach. Vorzugsweise werden sie in oder neben den Fenstern der Schlaf-, Kinder- und Wohnzimmer installiert. Die bedarfsgerechte Bemessung sollte von ausgebildeten Ingenieuren übernommen werden. Die mit dem Luftdichtheitstest (Blower-Door Test) ermittelte Luftwechselrate sollte unter 1,5 pro Stunde liegen.
- Zentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Diese Anlagen minimieren Lüftungswärmeverluste nahezu vollständig. Der Wirkungsgrad der Wärmerückgewinnung sollte min. 80% betragen. Im Unterschied zur einfachen Abluftanlage wird auch die Frischluft über ein Leitungsnetz entsprechenden Räumen zugeführt. An einem zentralen Punkt durchlaufen beide Leitungssysteme einen Kreuzwärmetauscher, in dem die warme Abluft ihre Energie der kalten Frischluft überträgt. Dadurch kann bis zu 20 kWh/(m²a) Heizenergie gespart werden. In der Kalkulation müssen höhere Investitionskosten und aufwendigere, regelmäßige Wartungsarbeiten berücksichtigt werden. Die mit dem Luftdichtheitstest (Blower-Door Test) ermittelte Luftwechselrate sollte unter 1 pro Stunde liegen.
- Dezentrale Lüftungsgeräte
Mit diesen Geräten können einzelne Räume (zB Küche, Bad) ausgestattet werden. Die Wärmerückgewinnung lässt sich auch hier integrieren. Nachteil dezentrale Lüftungsgeräte:
- Geräuschentwicklung
- höherer Wartungsaufwand bei mehreren Geräten
- höherer Strombedarf bei mehreren Geräten
Fördermittel
Im Rahmen des KfW-Programms "Energieeffizient Sanieren" ist die kontrollierte Wohnungslüftung seit Anfang 2009 auch als Einzelmaßnahme förderfähig. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, deren Immobilien bis zum 31. Dezember 1994 fertig gestellt worden sind, erhalten neben der Möglichkeit eines zinsgünstigen Darlehens grundsätzlich auch einen Zuschuss für die Durchführung von Einzelmaßnahmen. Dieser Zuschuss beträgt 5% der förderfähigen Investitionskosten, höchstens jedoch 2.500 Euro je Wohneinheit.