Sicherheiten (bankübliche)

Version vom 23. Dezember 2010, 16:47 Uhr von Willink (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Werthaltiges Äquivalent für eine Kreditschuld. Die Bank verwertet die Sicherheiten, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist. Bankübliche Sicherheiten sind z…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Werthaltiges Äquivalent für eine Kreditschuld. Die Bank verwertet die Sicherheiten, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist. Bankübliche Sicherheiten sind z. B.

  • Grundschulden
  • Sicherungsübereignung von Maschinen
  • Forderungen
  • Bürgschaften, z. B. von Bürgschaftsbanken, Privatpersonen oder
  • privates Vermögen.


Quelle