Der Schornstein (Süddeutschland und Österreich: Kamin, Schweiz: Chämi) ist die Konstruktion die überwiegend der Abführung von Rauchgasen aus Heizanlagen ins Freie dient. Im Bauwesen sind Schornsteine primär gemauert und führen in der Regel von der Brandstätte senkrecht durch das Haus und über das Dach.

Da warme Luft leichter als kalte Luft ist, führt dies zum Auftrieb. Durch den "Kamineffekt" wird dieser beschleunigt, indem der Auftrieb im Schornstein (Kamin) einen Sog erzeugt, der die Verbrennung beschleunigt, Temperatur erhöht und den Auftrieb verstärkt. Höhe und innerer Querschnitt des Schornsteins werden auf Rauchgastemperatur und -menge abgestimmt.


Brandsschutzbestimmungen für Schornsteine bzw. Abgasanlagen

Auszug:

Abstände zu brennbaren Bauteilen

Die Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV), 2007-09 und DIN V 18160-1:2006-01 stellen u.a. die Anforderungen an Schornsteine/Abgasanlagen und deren angrenzenden Bauteile. Es gilt äußere Formen, Mindestabmessungen, Materialien und deren Brennbarkeit zu berücksichtigen. Die MFeuV ist in entsprechendes Landesrecht umgesetzt worden. Hintergrund ist die Gefahr, dass sich die Temperaturen, z.B. im Bereich der Wärmedämmung, aufschaukeln und in Folge zur Selbstentzündung des brennbaren Baustoffes kommen kann. Demnach dürfen an Bauteile aus brennbaren Baustoffen

  • bei Nennleistung der Abgasanlage keine höheren Temperaturen als 85 °C und
  • bei Rußbränden in Schornsteinen keine höheren Temperaturen als 100 °C auftreten.

Bei Einhaltung folgender regulärer Mindestabstände gelten die Vorgaben als erfüllt:

  • min. 2 cm: Holzbalken und Bauteile entsprechender Abmessung aus brennbaren Baustoffen
  • min. 5 cm: sonstige Bauteilen aus brennbaren Baustoffen. Dies gilt nicht für Bauteile, die nur mit geringer Fläche angrenzen (z.B. Fußleisten und Dachlatten).

Die Zwischenräume zwischen Schornstein/Abgasanlage und angrenzendem Bauteil sind mit nichtbrennbaren und formbeständigen Baustoffen geringer Wärmeleitfähigkeit auszufüllen.

Sonderregelung für Bauteile mit geringer Berührungsfläche

Der Anschluss von Bauteilen "mit geringer Berührungsfläche" unterliegt erwähnter Ausnahmeregelung, die das direkte Anschließen an den Schornstein zulässt. Dazu zählen auch Unterdeckbahnen und Dampfbremsen. Die MFeuV und die DIN V 18160-1:2006-01 erlauben in ihren jeweiligen Paragraphen (MFeuV §8 (2) 2.2 und DIN V 18160-1 Punkt 6.9.2) den Anschluss von brennbaren Bauteilen mit geringer Berührungsfläche. Die Wärmeableitung der brennbaren Bauteile darf nicht behindert sein, d.h. sie dürfen nicht zusätzlich (z. B. in der Installationsebene) gedämmt sein.

pro clima Bahnen können direkt mit Klebemassen und ggf. mit Klebebändern an den Schornstein verklebt werden. An den Schornstein können ebenso Holzfaserunterdeckplatten direkt mit dem pro clima TESCON System angeschlossen werden (Verarbeitungsrichtlinien sind zu beachten, Konstruktionsdetails: siehe unten).

Anschlussdetails für Bahnen

Innendichtung

Außendichtung


Siehe auch