Untergeordnete Gebäude

Version vom 25. April 2011, 19:16 Uhr von Willink (Diskussion | Beiträge)
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Gemäß dem Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks sind z.B. folgende Gebäude als untergeordnete Gebäude einzustufen:

  • Carport,
  • Scheunen,
  • Lagerschuppen.

Solche Gebäude haben einen geringeren Schutzbedarf bezogen auf die Regensicherheit.

Zusatzmaßnahmen zur Regensicherheit (s. Erhöhte Anforderung) sind im Einzelfall zu vereinbaren.