Holzschutzmittel

Version vom 26. April 2011, 09:35 Uhr von Willink (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Beratung zum Schutz gegen Giftausgasungen von Holzschutzmitteln

Verweis auf Produkt für eine Sanierungsmöglichkeit

Historische Entwicklung und die Folgen

Gestern im Wald und heute auf dem Dach, der Ursprung allen chemischen Holzschutzes. In den späten 60iger Jahren fand die Normungsarbeit zum chemischen Holzschutz ihre Anfänge. Im Jahr 1974 wurde dann die erste DIN 68800 (chemischer Holzschutz im Hochbau) veröffentlicht und damit der chemische Holzschutz baurechtlich festgezurrt. Teil 1 der Norm ist heute noch unverändert gültig. Konzipiert wurde die Norm für tragende Holzbauteile.
Als chemischer Holzschutz wurden giftige, halogenhaltige Mittel verwendet. Diese unpolaren (hydrophoben) Mittel wurden über Streichen oder Tränken oder im Kesseldruckverfahren mehrere Millimeter tief in das Holz eingebracht. Teilweise wurden selbst nicht tragende Bauteile wie Profilbretter mit diesen Mitteln versehen.

Im Laufe der Jahre wurden dann teilweise diese Mittel, z.B. PCP, Lindan, DDT, auf Grund ihrer Giftigkeit wieder verboten und vom Markt zurückgezogen. Diese Holzschutzmittel neigen wegen ihrer Molekülstruktur zu Ausgasungen. Diese Ausgasungen gelangen in die Raumluft und können zudem in andere Baustoffe eindringen.

Damit treten sie erst im Laufe der Zeit als sogenannte Sekundärbelastung auf. Sie können dann zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen führen, die oft auch das menschliche Nervensystem angreifen. Dies kann bei entsprechend empfindlichen Menschen zu Verhaltensstörungen und Symptomen wie Niedergeschlagenheit, Mattigkeit oder Überängstlichkeit führen.

Beste Sanierungsform

Sanierungen von betroffenen Einrichtungsgegenständen, Gebäuden oder Gebäudeteilen sind meist sehr aufwändig. Die pragmatische und beste Lösung: Die komplette Entfernung des betroffenen Teils. Dies Maßnahme ist nicht in jedem Fall möglich. Das Entfernen von Teilen oder Schichten wie Profilbretter, Putz, Möbel,..., sollte wegen der Gefahr der Exposition gegenüber dem Giftstoff Fachfirmen überlassen werden.

In vielen Fällen sind tragende Holzbauteile betroffen, welche nicht entfernt werden können. Dachtragwerke, aussteifende Wandkonstruktionen oder Schwellhölzer gehören oft zu den belasteten Bauteilen. Hier ist ein Ausbau im Regelfall nicht möglich. Hydrophobe, halogenhaltige Holzschutzmittel, wie PCP, Lindan, DDT, lassen sich jedoch mit polaren Sperren recht gut zurückhalten. Unpolare Sperren wie PE-Folien bieten diesen Holzschutzmitteln keinen nennenswerten Widerstand.

Heute noch verfügbare Holzschutzmittel, z.B. Dichlofluanid, sind meist auf der selben Basis produziert wie die ursprünglichen. Daher zeigen sie, wenn auch zeitlich etwas verzögert, die selben Erscheinungen wie die ersten Holzschutzmittel und sind aus diesem Grund ebenso nicht empfehlenswert. Eventuell erforderliche Sanierungen können auf der selben Grundlage durchgeführt werden wie nachstehend.

Sanierung mit Sperrschichten