Auszug aus: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2007-2013)

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2007-2013)

Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Infrastruktur; Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung; Regionalförderung
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV); Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS); Europäische Kommission

Übersicht

Ziel und Gegenstand

Der Europäische Landwirtschaftsfonds trägt zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums in der Europäischen Union bei. Der Fonds ergänzt die Markt- und Einkommensstützungsmaßnahmen der gemeinsamen Agrarpolitik, die Kohäsionspolitik und die gemeinsame Fischereipolitik.

Die Förderung soll zur Verwirklichung folgender Ziele beitragen:

  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft durch Förderung von Umstrukturierung, Entwicklung und Innovation,
  • Verbesserung der Umwelt und der Landschaft durch Förderung der Landbewirtschaftung sowie
  • Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der Wirtschaft.

Im Rahmen von „Leader“, einem vierten Schwerpunkt, der auf den Erfahrungen mit den Leader-Gemeinschaftsinitiativen aufbaut, werden lokale Entwicklungsstrategien für den ländlichen Raum gefördert.

Mitfinanziert werden u.a. folgende Maßnahmen:

  • Förderung der Kenntnisse und Stärkung des Humanpotenzials (Aus- und Weiterbildung, Information, Beratung),
  • Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Sachkapitals und Innovationsförderung,
  • Verbesserung der Qualität der landwirtschaftlichen Produktion und der landwirtschaftlichen Erzeugnisse,
  • Übergangsmaßnahmen für die neuen Mitgliedstaaten,
  • Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher und bewaldeter Flächen,
  • Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft,
  • Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum,
  • Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung im Hinblick auf die Ausarbeitung und Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien,
  • spezifische Vorhaben sowie Innovationen in den Bereichen Klimawandel, erneuerbare Energien, Wasserwirtschaft, biologische Vielfalt, Maßnahmen zur Abfederung der Umstrukturierung des Milchsektors sowie Breitband-Internetinfrastrukturen.

Antragsberechtigte

Die Antragsberechtigung richtet sich nach den nationalen und regionalen Programmen, auf deren Grundlage die Mittel des ELER ausgereicht werden.

Art und Höhe der Förderung

Der Fonds trägt zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei.

Für die Beteiligung des Fonds bestehen Obergrenzen, die i.d.R. zwischen 50% und 85% der zuschussfähigen Ausgaben liegen.

Antragsverfahren

Die Förderung wird in den Mitgliedstaaten in Form von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum umgesetzt, die sich in einen nationalen strategischen Rahmenplan einordnen. Jedes Entwicklungsprogramm gilt für einen Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2013.

Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der Entwicklungsprogramme verantwortlich sind.

Weiterführende Informationen:

Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Rochusstr. 1
53123 Bonn
Tel. (0 18 88) 5 29-0
Fax (0 18 88) 5 29-42 62
E-Mail: poststelle(at)bmelv.bund.de
Internet: http://www.bmelv.de
Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS)
in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel. (02 28) 68 45-37 22
Fax (02 28) 68 45-33 61
E-Mail: dvs(at)ble.de
Internet: http://www.netzwerk-laendliche-raeume.de
Europäische Kommission
Generaldirektion Landwirtschaft
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 95 32 40
Fax (0032 2) 2 95 01 30
E-Mail: agri-library(az)ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/agriculture/rurdev/index_de.htm

Quelle

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 277 vom 21. Oktober 2005, S. 1; zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 473/2009 des Rates vom 25. Mai 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 144 vom 9. Juni 2009, S. 3; Beschluss des Rates vom 20. Februar 2006 (2006/144/EG), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 55 vom 25. Februar 2006, S. 20; geändert durch Beschluss des Rates vom 19. Januar 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 30 vom 31. Januar 2009, S. 112; Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 368 vom 23. Dezember 2006, S. 15; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 108/2010 der Kommission vom 8. Februar 2010, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 36 vom 9. Februar 2010, S. 4; Verordnung (EU) Nr. 65/2011 der Kommission vom 27. Januar 2011, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 25 vom 28. Januar 2011, S. 8; Verordnung (EG) Nr. 259/2008 der Kommission vom 18. März 2008, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 76 vom 16. März 2011, S. 8; geändert durch Bekanntmachung Nr. 410/2011 der Kommission vom 27. April 2011, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 108 vom 28. April 2011, S. 24.

Geltungsdauer

1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013.

Wichtige Hinweise

Im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms werden den Mitgliedstaaten 1,02 Mrd. EUR über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung gestellt, um das Breitband-Internet im ländlichen Raum auszubauen und die neuen Herausforderungen zu bewältigen, die im Rahmen der im November 2008 abgeschlossenen Bewertung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 (GAP-Gesundheitscheck) ermittelt wurden. Die ELER-Bestimmungen wurden im Mai und Juni 2009 in verschiedenen Punkten geändert, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung der Mittel zu schaffen. 22.06.09

Die Durchführungsverordnung 1974/2006 (vgl. Anlage 2) wurde durch Verordnung (EG) Nr. 363/2009 der Kommission vom 4. Mai 2009 durch zusätzliche Durchführungsbestimmungen ergänzt. 13.05.09

Die Agrarminister der Europäischen Union haben sich im November 2008 auf eine weitere Kürzung der Direktzahlungen für Landwirte geeinigt, wobei die frei werdenden Mittel in die Programme für die ländliche Entwicklung fließen. Mit dem zusätzlichen Geld sollen Maßnahmen im Bereich der so genannten neuen Herausforderungen unterstützt werden. Dies sind der Klimawandel, der Schutz der biologischen Vielfalt, die Wasserwirtschaft und Erneuerbare Energien. Außerdem können Maßnahmen zur Begleitung der Umstrukturierung des Milchsektors sowie Innovationen in den Bereichen Umwelt und Energie mitfinanziert werden. Die Maßnahmen in den genannten Bereichen können von der EU mit bis zu 75 Prozent (Konvergenzregionen bis 90 Prozent) bezuschusst werden. 24.02.09

Der Rat hat am 20. Februar 2006 die strategischen Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums für den Programmplanungszeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 verabschiedet. Mit den strategischen Leitlinien werden auf Gemeinschaftsebene die strategischen Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums festgelegt.

Der nationale Strategieplan sowie weiterführende Informationen zur Förderung durch den ELER in Deutschland können auf den Internetseiten des BMELV sowie unter http://www.netzwerk-laendliche-raeume.de abgerufen werden.


Quelle

Siehe auch