Mit dem Blower Door-Test wird im Differenzdruck-Messverfahren die Luftdichtheit der Gebäudehülle bestimmt (Luftdichtheitstest). Mit dem Verfahren können Leckagen in der Luftdichtungsebene lokalisiert und die Luftwechselrate bestimmt werden.

Qualitätssicherung mit der Blower Door


Zweck

Schadensvermeidung / Gebäudeoptimierung: Leckagen bzw. zu hohe Luftwechselraten führen zu Energieverlusten und können Feuchteschäden verursachen.

dient Zeilenumbruch

Verfahren

Eine Messung der Luftdichtheit der Gebäudehülle mit dem Blower Door Messverfahren erfolgt, nachdem das Gebäude mit allen Luftdichtungsebenen fertiggestellt ist. Die Blower Door wird in den Rahmen einer Außentür eingesetzt. Der Ventilator erzeugt im Gebäude wahlweise einen Luftunter- oder Überdruck.

Zur Lokalisierung von Leckagen wird der Unterdruck gewählt. Eintretende Luftströmungen sind mit dem Handrücken deutlich wahrnehmbar oder können z.B. mit Strömungsprüfern (z.B. Rauchröhrchen und/oder Thermografie (Wärmebilder)) sichtbar gemacht werden.
Zur Bestimmung der Luftwechselrate wird die Gebläseleistung so eingestellt, dass eine Druckdifferenz von 50 Pa zum Umgebungsdruck entsteht. Eingebaute Messinstrumente bestimmen Druckdifferenz und transportierte Luftmenge. Der gemessene Luftstrom wird durch das Netto-Luftvolumen des Bauteils geteilt. So erhält man die
Luftwechselrate n50 = Anzahl der Luftwechsel pro Stunde bei Druckdifferenz von 50 Pascal (entspr. ~ 9 m/s, 32 km/h, Windstärke 5).

Vorgabewerte der Luftwechselrate n50
gemäß verschiedener Regelwerke z.B. EnEV, DIN 4108-7
n50-Wert
[h-1]
Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen ≤ 3,0
Gebäude mit raumlufttechnische Anlagen ≤ 1,5
Passivhäuser, gemäß Empfehlung vom Passivhaus Institut ≤ 0,6
Markenprodukte
Firma Produktbereich Gebläseleistung
[m³/h] bei 50 Pascal
Bemerkung
Retrotec Blower Door 9.000 und 14.000
Infiltec Blower Door 8.000
Energy Conservatory Blower Door 7.200
Wöhler Airtest 3.000
LTM Blowtest 3.000
WINCON Airtest 9.600 nur Leckageortung


Förderung seit 01.10.2009

Seit 01.10.2009 gilt die neue Richtlinie Energiesparberatung "Vor-Ort-Beratung" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Demnach können "... Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 können als Bonus zur Energiesparberatung gefördert werden." und "Seit dem 1. Oktober 2009 gelten vergleichbar Regelungen für die Integration von Luftdichtigkeitsuntersuchungen, die ebenfalls mit 100 Euro bezuschusst werden können." Nachzulesen unter: BAFA Energiesparberatung - "Vor-Ort-Beratung"


Siehe auch

Weblinks