Zusätzlich zu der eigentlichen Dacheindeckung müssen gemäß dem Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks abhängig von der Anzahl der erhöhte Anforderungen Zusatzmaßnahmen zur Regensicherheit durchgeführt werden.


Auszug aus dem "Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks 2006"

Allgemeines

- Zusatzmaßnahmen sind bei Planung und Ausführung vorzusehen, wenn erhöhte Anforderungen an die Dachdeckung gestellt werden.

- Auch bei Einhaltung der Regeldachneigung sind geeignete Zusatzmaßnahmen erforderlich, wenn erhöhte Anforderungen gegeben sind.

- Als Zusatzmaßnahmen gelten in Abhänigkeit vom Werkstoff und der Deckungsart:

- Genaue Angaben sind im Merkblatt für Unterdächer, Unterdächer und Unterspannungen / 1.2 Allgemeines zu finden.


Zuordnung von Zusatzmaßnahmen

(1) Dachdeckungen mit Dachziegeln / -steinen sind auch mit Zusatzmaßnahmen nicht mehr auszuführen,wenn die Dachneigung weniger als 10° beträgt.

(2) Wasserdichte Unterdächer sind immer dann anzuordnen, wenn die Regeldachneigung um mehr als 10° unterschritten wird und erhöhte Anforderungen gegeben sind.

(3) Regensichere Unterdächer sind immer dann anzuordnen, wenn die Regeldachneigung um 6° bis 10° unterschritten wird.

(4) Unterdeckungen oder Tabelle 1 sind immer dann anzuordnen, wenn die Regeldachneigung bis zu 6° unterschritten wird. Liegen erhöhte Anforderungen vor, sind ggf. verschweißte, verklebte bzw. überlappte oder verfalzte Unterdeckungen notwendig.

(5) Eine Unterspannung gilt als Mindest-Zusatzmaßnahme:

  • bei Unterschreitung der Regeldachneigungbis zu 6° in Abhängigkeit der erhöhten Anforderungen
  • bei Einhaltung der Regeldachneigung wenn erhöhte Anforderungen an das Dach gestellt werden. Auch bei Einhaltung der Regeldachneigung ohne erhöhte Anforderungen kann eine Unterspannung als zusätzlicher Schutz gegen Treibregen, Flugschnee und Staub eingesetzt werden.

(6) Docken sollen nicht unter 25° Dachneigung eingesetzt werden.

(7) Vermörtelung / Innenverstrich von Dachdeckungen dienen der Minderung von Eintrieb von Regen, Schnee und Staub.

(8) Wenn absehbar ist, dass die Dachdeckung erheblich später als der Einbau der Zusatzmaßnahme erfolgt, haben sich Bahnen aus Bitumen- oder Kunststoffdachbahnen bewährt, um als Behelfsdeckung das Gebäudeinnere vor Niederschlägen zu schützen. Dabei sind Öffnungen bis zur eigentlichen Dacheindeckung zu sichern.

(9) In der unten stehenden Tabelle /Tabelle 1.1 der Dachdeckerrichtlinien) werden regensichernde Zusatzmaßnahmen in Abhängigkeit der erhöhten Anforderungen ausgeführt. Die Tabelle dient der Orientierung und entbindet nicht von der eigenverantwortlichen, der auf das Bauvorhaben bezogenen Anforderungen


Dachneigung keine weitere erhöhte Anforderung eine weitere erhöhte Anforderungen zwei weitere erhöhte Anforderungen drei weitere erhöhte Anforderung
Einhaltung der Regeldachneigung - Unterspannung Unterspannung überlappte oder verfalzte Unterdeckung
Unterschreitung der Regeldachneigung bis zu 6° Unterspannung Unterspannung überlappte oder verfalzte Unterdeckung verschweißte oder verklebte Unterdeckung
Unterschreitung der Regeldachneigung bis zu 10° regensicheres Unterdach regensicheres Unterdach regensicheres Unterdach wasserdichtes Unterdach
Unterschreitung der Regeldachneigung mehr als 10° regensicheres Unterdach wasserdichtes Unterdach wasserdichtes Unterdach wasserdichtes Unterdach