Schallschutz
Als Schall bezeichnet man Schwingungen eines Mediums (Luft, Wasser, Festkörper) im Frequenzbereich des menschlichen Hörens von etwa 16 HZ bis 16kHz. Für die Bewertung von Schallereignissen betrachtet man in der Bauakustik den Frequenzbereich von 100-3150 Hz. Ein Geräusch setzt sich aus vielen Einzeltönen zusammen und kann Lärmbelästigungen verursachen, die ein Störfaktor sind und z.B. die Wohnqualität massiv mindern können. Um einem solchen Mangel entgegenzusteuern legt die DIN 4109 Mindestwerte für die Schalldämmung von Bauteilen fest. Dazu werden verschiedene Nutzungsarten definiert zu welchen die bestehenden Anforderungen ausgewiesen sind. So gibt es zum Beispiel den Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Schallübertragung aus einem fremden Wohn- oder Arbeitsbereich. Die Anforderungen an die Bauteile werden darin tabellarisch aufgeführt für Decken, Treppen, Wände und Türen. Hierin wird unterschieden die Luftschalldämmung und die Trittschalldämmung. Anforderungen an die Trittschalldämmung bestehen für Decken und Treppen.
Wichtig zu erwähnen ist, daß sich die angegebenen Werte auf das Bauschalldämm-Maß beziehen, d.h. auf das Bauteil im eingebauten Zustand (einschließlich der Schallübertragung aus Nebenwegen).