Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Das BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

In den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Energie und Wirtschaftsprüferaufsicht nimmt es wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr. Eine Kernaufgabe des Amtes ist die Ausfuhrkontrolle. Eingebunden in die Exportkontrollpolitik der Bundesregierung wirkt das BAFA als Genehmigungsbehörde in enger Kooperation mit anderen Bundesbehörden an einem komplexen Exportkontrollsystem mit. Die Ausfuhrkontrollen orientieren sich im Rahmen internationaler und gesetzlicher Verpflichtungen am Sicherheitsbedürfnis und außenpolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland.

Zu den außenwirtschaftlich relevanten Aufgaben des BAFA gehört zudem die Durchführung der im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik der Europäischen Union getroffenen Einfuhrregelungen.

Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung ist die Abwicklung von Programmen für kleine und mittlere Unternehmen, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Im Bereich Energie fördert das BAFA energieeffiziente Techniken sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen.

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS), die zum 17. Juni 2016 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingerichtet wurde, übt die Fachaufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer aus und ermittelt bei Berufsangehörigen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vornehmen.

Evaluierung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verfügt seit 2008 über eine eigene, programmunabhängige Evaluationseinheit. Ihr Aufgabenbereich umfasst sowohl die Durchführung eigener Evaluationen, als auch die Begleitung von Evaluationen, die von Dritten für BAFA und BMWi durchgeführt werden. Zusätzlich unterstützt sie die BAFA- und BMWi-Fachreferate auch bei vielen weiteren Themen, bei denen Evaluierungserfahrung oder sozialwissenschaftlicher Sachverstand notwendig ist.

Die Evaluierung wirtschaftspolitischer Fördermaßnahmen ist in Deutschland im Rahmen der Bundeshaushaltsordnung gesetzlich vorgeschrieben und hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung zugenommen. Sie stellt eine wichtige Erfolgs- und Qualitätskontrolle dar, liefert Informationen für die Anpassung und Weiterentwicklung von Förderprogrammen und ist nicht zuletzt auch als Legitimation gegenüber Politik und Gesellschaft erforderlich.

Das Evaluationsteam des BAFA zeichnet sich durch entsprechend fundierte methodische Qualifikationen und praktische Erfahrungen im Bereich der empirischen Sozialforschung aus. Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Evaluation (DeGEval) sowie Beteiligungen auf Fachkongressen und Weiterbildungen sichern die fachlich methodische Weiterentwicklung der Mitarbeiter und damit die hohe Qualität der Evaluationsprojekte und der weiteren Tätigkeiten.

Germany Trade & Invest

Zum 01 Januar 2009 wurden die Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) und die Invest in Germany GmbH
zur Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTaI) zusammengeführt.

Seither sind die Tarifbeschäftigten und Beamten offiziell dem Personalkörper des BAFA zugeordnet. Sie nehmen aber im Rahmen einer Personalgestellung die Aufgaben der Germany Trade & Invest überwiegend am Standort Bonn wahr.

Adresse

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Tel: +49 6196 908-0
Fax: +49 6196 908-1800

Quelle

BAFA - Abgerufen: 23.06.2017

Siehe auch Förderprogramme