Niedrigenergiehäuser (NEH) sind Neubauten oder sanierte Altbauten, deren Jahresheizwärmebedarf unter dem Standard liegt.
Die Auslegung der Definition variiert. Verbreitet ist:

  • Unterschreitung des nach EnEV für das Gebäude maximal zulässigen Transmissionswärmeverlustes Ht um mindestens 30 % und Primärenergiebedarfs Qp um mindestens 20 %, sowie: Ausrüstung der Gebäude mit einer definierten mechanischen Be- und Entlüftungsanlage.
  • Jahresheizwärmebedarf von 40–79 kWh/(m²a).
  • Jahresheizwärmebedarf unter 70 kWh/(m²a). siehe: Wolfgang Feist

Beispiel Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einem A/V-Verhältnis von 0,8 m²/m³ darf nach EnEV z.B. einen Transmissionswärmeverlust Ht von max. 0,49 W/(m²K) und einen Primärenergiebedarf Qp von max. 121 kWh/(m²a) aufweisen.

10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.

Die Klassifizierung Niedrigenergiehaus sagt nichts über die Bauweise des Objekts aus. Auch kann allein durch die günstige Baulage und ohne aufwendige Maßnahmen diese Klassifizierung erreicht werden.

Im Hinblick auf exakte Definitionen setzt sich im Markt zunehmend durch von KfW-40 und KfW-60-Häusern zu sprechen.

Siehe auch

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