Die Auslegung der Definition für Niedrigenergiehäuser (NEH) variiert.
Ursprünglich: Unterschreitung der nach der alten Wärmeschutzverordnung 1995 für Gebäude maximal zulässige

Daraus resultierte seinerzeit ein Jahresheizwärmebedarf von 40 – 79 kWh/(m²a).

Der Begriff Niedrigenergiehaus wird zum Teil heute noch verwandt und beschreibt häufig die Unterschreitung der Energieeinsparverordnung in der gleichen Relation wie oben, mit dem Unterschied, dass der Jahresheizwärmebedarf entsprechend niedriger liegt.


10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.

Im Hinblick auf exakte Definitionen setzt sich im Markt zunehmend durch von KfW-40 und KfW-60-Häusern zu sprechen.

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