Als Freie Berufe oder Freiberuf werden Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gemäß § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) bzw. § 1 Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG) selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen.

Katalogberufe gem. § 18 EStG bzw. § 1 PartGG sind:

  • In den juristischen Berufen: Rechtsanwalt, Patentanwalt
  • In den Heilberufen: Arzt, Psychologischer Psychotherapeut, Zahnarzt, Tierarzt, Heilpraktiker , Hebamme, Physiotherapeut/Krankengymnast
  • In den kreativen Berufen: Künstler (bildende und darstellende), Regisseur, Choreograf, Designer
  • In den publizistischen Berufen: Journalist/Reporter, Videojournalist/Fotojournalist (Bildberichterstatter), Dolmetscher/Übersetzer
  • In den pädagogischen Berufen: Dozent, Erzieher und Lehrer (nicht Fahrlehrer, Tanzlehrer, Tauchlehrer etc.)
  • In den kaufmännischen Berufen: Beratender Betriebs- und Volkswirt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer
  • In den technischen Berufen: Ingenieur, Vermessungsingenieur, Architekt, Handelschemiker, Lotse


Quelle