Energieeinsparverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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:: Neubau: - Senkung der Obergrenze des zulässigen Jahres-[[Primärenergie]]bedarfs um durchschnittlich 30 %
:: Neubau: - Senkung der Obergrenze des zulässigen Jahres-[[Primärenergie]]bedarfs um durchschnittlich 30 %
:::: - Steigerung energetischer Anforderung an die Wärmedämmung durchschnittlich 15 %
:::: - Steigerung energetischer Anforderung an die Wärmedämmung durchschnittlich 15 %
:: [[Modernisierung]]: - Steigerung energetischer Bauteilanforderungen um durchschnittlich 30 %  
:: [[Modernisieren]]: - Steigerung energetischer Bauteilanforderungen um durchschnittlich 30 %  
:::::: oder: - 1,4faches des Neubau-Niveaus in Sachen Jahres-[[Primärenergie]]bedarf und [[Wärmedämmung]]
:::::: oder: - 1,4faches des Neubau-Niveaus in Sachen Jahres-[[Primärenergie]]bedarf und [[Wärmedämmung]]
:: Nachrüstpflicht: - [[Wärmedämmung|Dämmung]] oberster nicht begehbarer Geschossdecken min. 0,24 (statt bisher 0,30) W/(m²K)
:: Nachrüstpflicht: - [[Wärmedämmung|Dämmung]] oberster nicht begehbarer Geschossdecken min. 0,24 (statt bisher 0,30) W/(m²K)