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Gefördert wird die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Gefördert werden Gebäude, deren Energiebedarf deutlich besser als der in der [[Energieeinsparverordnung|Energieeinsparverordnung (EnEV)]] für dieses Gebäude vorgeschriebene Grenzwert ist. Die Zahl nach dem Begriff [[KfW-Effizienzhaus]] zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Energiebedarf eines KfW-Effizienzhauses 70 beträgt somit nur 70 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach [[EnEV]]. | Gefördert wird die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Gefördert werden Gebäude, deren Energiebedarf deutlich besser als der in der [[Energieeinsparverordnung|Energieeinsparverordnung (EnEV)]] für dieses Gebäude vorgeschriebene Grenzwert ist. Die Zahl nach dem Begriff [[KfW-Effizienzhaus]] zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Energiebedarf eines KfW-Effizienzhauses 70 beträgt somit nur 70 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach [[EnEV]]. | ||
== | ==Gültigkeit seit 01.10.2009== | ||
Am 01.10.2009 trat die novellierte [[EnEV|EnEV<sub>2009</sub>]] in Kraft. Die energetischen Anforderungen liegen ca. 30 % unter den vorherigen Standards. | Am 01.10.2009 trat die novellierte [[EnEV|EnEV<sub>2009</sub>]] in Kraft. Die energetischen Anforderungen liegen ca. 30 % unter den vorherigen Standards. | ||
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Weitere Infos hierzu unter: [[KfW Förderinfo EnEV 2009]] | Weitere Infos hierzu unter: [[KfW Förderinfo EnEV 2009]] | ||
===Regularien bis 30.09.2009=== | |||
mit Option zur Antragstellung bis 31.12.2009 | |||
* [[Primärenergie|Jahres-Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub>: max. 60 kWh/(m²a) bezogen auf die [[Gebäudenutzfläche]] A<sub>N</sub>. | |||
* [[Primärenergie|Jahres-Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub> und [[Transmissionswärmeverlust]] H<sub>T</sub>´: max. 70 % der nach [[Energieeinsparverordnung|EnEV<sub>2007</sub>]] zulässigen Werte. | |||
Dieser Standard löste das bis 31.03.09 gültige Programm [[KfW-60 Haus]] ab. | |||
10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter [[Gebäudenutzfläche]] im Jahr. | 10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter [[Gebäudenutzfläche]] im Jahr. |