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'''Gefahrstoffe''' werden gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO §3a, 1) definiert: | |||
;Gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen sind Stoffe, die: | ;Gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen sind Stoffe, die: | ||
:explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leicht entzündlich, entzündlich | :explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leicht entzündlich, entzündlich |