Gefahrstoff: Unterschied zwischen den Versionen

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==Gefahrstoffe==
'''Gefahrstoffe''' werden gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO §3a, 1) definiert:
Definiert sind nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO §3a, 1)
;Gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen sind Stoffe, die:
;Gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen sind Stoffe, die:
:explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leicht entzündlich, entzündlich
:explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leicht entzündlich, entzündlich