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'''Gefahrstoffe | '''Gefahrstoffe''' oder gefährliche Zubereitungen (Stoffgemische) sind gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO §3a, 1) Stoffe, die: | ||
:explosionsgefährlich | :explosionsgefährlich, hochentzündlich, leicht entzündlich, brandfördernd, | ||
:sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, sensibilsierend, reizend | :sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, sensibilsierend, reizend, umweltgefährlich sind. | ||
:Ausgenommen sind: gefährliche Eigenschaften ionisierender Strahlen | :Ausgenommen sind: gefährliche Eigenschaften ionisierender Strahlen | ||
Dazu zählen auch: '''[[CMR Stoff]]e''': krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe. <br> | |||
Diese sind in der EU-Richtlinie 67/548 erfasst, als Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften definiert, die zu großer Besorgnis Anlass geben. | |||
Zusammenfassung weiterer Begrifflichkeiten: | |||
;CAS Nummern:In diesem weltweit gültigen Erfassungssystem werden alle synthetisierten Stoffe oder Stoffe die in der Literatur beschrieben wurden erfasst und geordnet. Bislang gibt es ca. 26,7 Millionen Stoffe die nach diesem System identifiziert werden können. | ;CAS Nummern:In diesem weltweit gültigen Erfassungssystem werden alle synthetisierten Stoffe oder Stoffe die in der Literatur beschrieben wurden erfasst und geordnet. Bislang gibt es ca. 26,7 Millionen Stoffe die nach diesem System identifiziert werden können. | ||