Energieeinsparverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Energieeinsparverordnung]] '''(EnEV)''' ist die "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden" und beinhaltet somit Definitionen bezüglich der Mindestanforderungen für [[Wärmedämmung|Dämmstandards]] neuer und bestehender Wohngebäude mit Nachrüstverpflichtungen. Sie beschränkt den zulässigen Jahres-Heizenergiebedarf eines Gebäudes und definiert [[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] als allgemeinen Baustandard. Neben der Reduktion des Energieverbrauchs von Neubauten um 30 %, hat sich die EnEV als Weiterentwicklung der Wärmeschutzverordnung zum Ziel gesetzt, anstelle des Heizwärmeverbrauchs den [[Primärenergie]]verbrauch zu begrenzen.
; Die Energieeinsparverordnung wurde zum 01.11.2020 durch das Gebäudeenergiegesetz abgelöst.


==Chronologie==
Die [[Energieeinsparverordnung]] '''(EnEV)''' ist die "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden" und beinhaltet somit Definitionen bezüglich der Mindestanforderungen für [[Wärmedämmung|Dämmstandards]] neuer und bestehender Wohngebäude mit Nachrüstverpflichtungen. Sie beschränkt den zulässigen Jahres-Heizenergiebedarf eines Gebäudes und definiert [[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] als allgemeinen Baustandard. Neben der Reduktion des Energieverbrauchs von Neubauten, hat sich die EnEV als Weiterentwicklung der Wärmeschutzverordnung zum Ziel gesetzt, anstelle des Heizwärmeverbrauchs den [[Primärenergie]]verbrauch zu begrenzen.
Chronologie des Inkrafttreten von Verordnungen und deren Novellierung für den energiesparenden Wärmeschutz an Gebäuden mit Eckdaten in Auszügen:
* '''Wärmeschutzverordnung (WSchVO, WSVO)''' - 01.11.77 in Folge des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) von 1976.
:::: - Novellierungen am 01.01.84 und 01.01.95
* '''Energieeinsparverordnung (EnEV)''' - 01.02.02, vereint die WSchVO und Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV).
:::: - Reduktion des Energieverbrauchs für Neubauten um 30 %
:::: - [[Primärenergie]]verbrauch statt Heizwärmeverbrauch als Berechnungsgrundlage
:::: - Einführung des Energieausweises für Neubauten
* '''EnEV 2004''' - 08.12.04
:::: - Berücksichtigung von [[Wärmebrücke]]n
:::: - Altbau Nachrüstpflichten u.A. für Heizkessel, Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen
:::: - [[Wärmedurchgangskoeffizient]] max 0,30 W/(m²K)
* '''EnEV 2007''' - 01.10.07
:::: - Energieausweis auch für Bestandsgebäude
:::: - Nichtwohngebäude: Vorgaben für Energiebedarf an Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung
:::: - Berücksichtigung alternativer Energieversorgung
:::: - Berücksichtigung des [[sommerlicher Wärmeschutz|sommerlichen Wärmeschutzes]]
:::: - Kühlenergie von Klimaanlagen in Wohngebäuden ist zu berücksichtigen
:::: - [[Primärenergie|Primärenergetische]] Bewertung von Strom von 3,0 auf Faktor 2,7 verringert
:::: - Einführung der Bilanzierungsmethodik
:::: - Klimaanlagen sind alle 10 Jahre zu inspizieren 
* '''EnEV 2009''' - 01.10.09 
:: Neubau: - Senkung der Obergrenze des zulässigen Jahres-[[Primärenergie]]bedarfs um durchschnittlich 30 %
:::: - Steigerung energetischer Anforderung an die Wärmedämmung durchschnittlich 15 %
:: [[Modernisieren]]: - Steigerung energetischer Bauteilanforderungen um durchschnittlich 30 %
:::::: oder: - 1,4faches des Neubau-Niveaus in Sachen Jahres-[[Primärenergie]]bedarf und [[Wärmedämmung]]
:: Nachrüstpflicht: - [[Wärmedämmung|Dämmung]] oberster nicht begehbarer Geschossdecken min. 0,24 (statt bisher 0,30) W/(m²K)
:::::: - [[Wärmedämmung]] begehbarer Geschossdecken (bis Ende 2011)
:::::: - Für Klimaanlagen zur Feuchteregulierung wird die automatische Regelung zur Pflicht
:: Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen in größeren Gebäuden die älter als 30 Jahre sind. Ausnahmen siehe: [http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.7567/Artikel/dokument.htm BMVBS]
:: Verschärfter Vollzug: - Einbindung des Bezirksschornsteinfegers
::::::: - Durchführungsnachweise mittels Unternehmererklärungen
::::::: - Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit.


Gemäß dem Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) sollen die energetischen Anforderungen ab 2012 erneut um bis zu 30 Prozent erhöht werden.


==Weblinks und Quellen==
* [http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.7567/Artikel/dokument.htm BMVBS, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung]
* [http://www.zukunft-haus.info/de/planer-handwerker/energieausweis/fachinformation-enev.html dena, Deutsche Energie-Agentur]
* [http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1519.pd Bundesgesetzblatt I Nr. 34 vom 26.07.07 (PDF)]


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