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====Die Richtwerte I und II==== | ====Die Richtwerte I und II==== | ||
Innenraumluft-Richtwerte für einzelne Stoffe erarbeitet eine „Ad-hoc-Arbeitsgruppe“ aus Mitgliedern der [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/irk.htm Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK)] beim Umweltbundesamt sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG). Grundlage ist ein 1996 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichtes „[http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/Basisschema.pdf Basisschema (PDF / 317 KB)]". Es gibt zwei Richtwert-Kategorien: Richtwert II (RW II) ist ein wirkungsbezogener Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung sein. Je nach Wirkungsweise des Stoffes kann der Richtwert II als Kurzzeitwert (RW II K) oder Langzeitwert (RW II L) definiert sein. | Innenraumluft-Richtwerte für einzelne Stoffe erarbeitet eine „Ad-hoc-Arbeitsgruppe“ aus Mitgliedern der [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/irk.htm Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK)] beim [[Umweltbundesamt]] sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG). Grundlage ist ein 1996 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichtes „[http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/Basisschema.pdf Basisschema (PDF / 317 KB)]". Es gibt zwei Richtwert-Kategorien: Richtwert II (RW II) ist ein wirkungsbezogener Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung sein. Je nach Wirkungsweise des Stoffes kann der Richtwert II als Kurzzeitwert (RW II K) oder Langzeitwert (RW II L) definiert sein. | ||
Richtwert I (RW I) beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist. Aus Gründen der Vorsorge sollte auch im Konzentrationsbereich zwischen Richtwert I und II gehandelt werden, sei es durch technische und bauliche Maßnahmen am Gebäude (handeln muss in diesem Fall der Gebäudebetreiber) oder durch verändertes Nutzerverhalten. RW I kann als Zielwert bei der Sanierung dienen. Die Richtwerte beziehen sich auf Einzelstoffe und beinhalten keine Aussage über mögliche Kombinationswirkungen verschiedener Substanzen. Bis Ende 2006 sind folgende Richtwerte festgelegt worden: | Richtwert I (RW I) beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist. Aus Gründen der Vorsorge sollte auch im Konzentrationsbereich zwischen Richtwert I und II gehandelt werden, sei es durch technische und bauliche Maßnahmen am Gebäude (handeln muss in diesem Fall der Gebäudebetreiber) oder durch verändertes Nutzerverhalten. RW I kann als Zielwert bei der Sanierung dienen. Die Richtwerte beziehen sich auf Einzelstoffe und beinhalten keine Aussage über mögliche Kombinationswirkungen verschiedener Substanzen. Bis Ende 2006 sind folgende Richtwerte festgelegt worden: | ||
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===In der Ad-hoc AG IRK/AOLG erarbeitete Richtwert-Empfehlungen:=== | ===In der Ad-hoc AG IRK/AOLG erarbeitete Richtwert-Empfehlungen:=== | ||
Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des | Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des [[Umweltbundesamt]]es und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/alkanale_c4-c11.pdf Richtwerte für gesättigte azyklische aliphatische C4- bis C11-Aldehyde in der Innenraumluft. (PDF / 755 KB)] Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 52 (2009) S 650 -659 | ||
Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" aus Mitgliedern der Innenraumlufthygienekommission (IRK) des | Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" aus Mitgliedern der Innenraumlufthygienekommission (IRK) des [[Umweltbundesamt]]es sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG). [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/feinstaub_2008.pdf Gesundheitliche Bedeutung von Feinstaub in der Innenraumluft. (PDF / 466 KB)] Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 51 (2008) S 1370 -1378 | ||
Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des | Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des [[Umweltbundesamt]]es und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/kohlendioxid_2008.pdf Gesundheitliche Bewertung von Kohlendioxid in der Innenraumluft. (PDF / 795 KB)] Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 51 (2008) S 1358 -1369 | ||
Mitteilungen der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der IRK (2007) [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/PCB_Bugel_377.pdf Gesundheitliche Bewertung dioxinähnlicher polychlorierter Biphenyle in der Innenraumluft. (PDF / 388 KB)] | Mitteilungen der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der IRK (2007) [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/PCB_Bugel_377.pdf Gesundheitliche Bewertung dioxinähnlicher polychlorierter Biphenyle in der Innenraumluft. (PDF / 388 KB)] | ||
Gesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 50(11): S. 1455-1465. | Gesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 50(11): S. 1455-1465. | ||
Ad-hoc Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygienekommission (IRK) des | Ad-hoc Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygienekommission (IRK) des [[Umweltbundesamt]]es sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) | ||
[http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/Handreichung_fulltext.pdf Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten. (PDF 721 KB)] | [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/Handreichung_fulltext.pdf Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten. (PDF 721 KB)] | ||
Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 50 (2007) S 990-1005 | Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 50 (2007) S 990-1005 | ||
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Englert, N.: [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/Stickstoffdioxid.pdf Richtwerte für die Innenraumluft: Stickstoffdioxid (PDF / 270 KB)]. Bundesgesundheitsblatt 41 (1998) S. 9-12 | Englert, N.: [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/Stickstoffdioxid.pdf Richtwerte für die Innenraumluft: Stickstoffdioxid (PDF / 270 KB)]. Bundesgesundheitsblatt 41 (1998) S. 9-12 | ||
Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des | Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des [[Umweltbundesamt]]es und des Ausschusses für Umwelthygiene der AGLMB. Richtwerte für die Innenraumluft: Pentachlorphenol. Bundesgesundheitsblatt 40 (1997) S. 234-236 | ||
Witten, J., H. Sagunski und B. Wildeboer: [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/Dichlormethan.pdf Richtwerte für die Innenraumluft: Dichlormethan (PDF / 499 KB)]. Bundesgesundheitsblatt 40 (1997) S. 278-284 | Witten, J., H. Sagunski und B. Wildeboer: [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/Dichlormethan.pdf Richtwerte für die Innenraumluft: Dichlormethan (PDF / 499 KB)]. Bundesgesundheitsblatt 40 (1997) S. 278-284 | ||
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Englert, N.: [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/Kohlenmonoxid.pdf Richtwerte für die Innenraumluft: Kohlenmonoxid (PDF / 272 KB)]. Bundesgesundheitsblatt 40 (1997) S. 425-428 | Englert, N.: [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/Kohlenmonoxid.pdf Richtwerte für die Innenraumluft: Kohlenmonoxid (PDF / 272 KB)]. Bundesgesundheitsblatt 40 (1997) S. 425-428 | ||
Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des | Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des [[Umweltbundesamt]]es und des Ausschusses für Umwelthygiene der AGLMB. [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/Basisschema.pdf Richtwerte für die Innenraumluft: Basisschema (PDF / 317 KB)]. Bundesgesundheitsblatt 39 (1996) S. 422-425 | ||
Sagunski, H.: [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/Toluol.pdf Richtwerte für die Innenraumluft: Toluol (PDF / 447 KB)]. Bundesgesundheitsblatt 39 (1996) S. 416-421 | Sagunski, H.: [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/Toluol.pdf Richtwerte für die Innenraumluft: Toluol (PDF / 447 KB)]. Bundesgesundheitsblatt 39 (1996) S. 416-421 | ||
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===Wem nützen diese Richtwerte?=== | ===Wem nützen diese Richtwerte?=== | ||
Innenraumrichtwerte kommen allen Menschen zugute. Sie helfen im Einzelfall zu klären, ob eine gesundheitlich bedenkliche Innenraumluftqualität besteht. Bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter dienen sie als Grundlage der Gutachterbeurteilung, ob eine Wohnung „krank“ macht oder nicht. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe beim Umweltbundesamt wird daher auch in Zukunft für weitere Innenraumschadstoffe Richtwerte ableiten und bestehende Werte auf ihre Gültigkeit nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen prüfen. | Innenraumrichtwerte kommen allen Menschen zugute. Sie helfen im Einzelfall zu klären, ob eine gesundheitlich bedenkliche Innenraumluftqualität besteht. Bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter dienen sie als Grundlage der Gutachterbeurteilung, ob eine Wohnung „krank“ macht oder nicht. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe beim [[Umweltbundesamt]] wird daher auch in Zukunft für weitere Innenraumschadstoffe Richtwerte ableiten und bestehende Werte auf ihre Gültigkeit nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen prüfen. | ||
* [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/publikationen/adhocag_liste_prio_stoffe_2010.pdf ARBEITSPROGRAMM der Ad-hoc-AG (PDF / 48 KB)] | * [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/publikationen/adhocag_liste_prio_stoffe_2010.pdf ARBEITSPROGRAMM der Ad-hoc-AG (PDF / 48 KB)] |