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Gemäß dem [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks]], herausgegeben | Gemäß dem [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks]], herausgegeben vom [[ZVDH|Zentralverband des dt. Dachdeckerhandwerks – Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – e.V.]], wird die Ausführung der [[Unterdeckung]] in verschiedene Varianten unterteilt. | ||
===Grundlagen | ===Grundlagen mit Neuerungen - gütig ab Januar 2010=== | ||
Bei Planungen für die Ausführung musste seither und muss heute zuerst betrachtet werden, welche [[Dachdeckung]] verwendet wird und welche Anforderungen an diese gestellt werden. | Bei Planungen für die Ausführung musste seither und muss heute zuerst betrachtet werden, welche [[Dachdeckung]] verwendet wird und welche Anforderungen an diese gestellt werden. '''Bei erhöhten Anforderungen und Beanspruchungen''' an die [[Dachdeckung]] sind Zusatzmaßnahmen erforderlich. Diese ergeben sich aus: | ||
* '''[[Dachneigung]]''': Sofern die [[Regeldachneigung]] (in Abhängigkeit von Dachziegel- und Dachsteinform) unterschritten wird. | |||
* ''' | * '''[[Konstruktion|konstruktive Beanspruchungen]]''': stark gegliederte [[Dachfläche]], besondere [[Dachform]]en, große [[Sparren]]länge | ||
* '''[[Konstruktion|konstruktive Beanspruchungen]]''' | * '''[[Nutzung]]''': insbesondere Wohnzwecke erfordern Zusatzmaßnahmen, unter Berücksichtigung bauphysikalischer Anforderungen. | ||
* '''[[Nutzung]]''': insbesondere Wohnzwecke | * '''klimatische Verhältnisse''': exponierte Lage, extreme Standorte, schnee-, windreiche Gebiete, besondere Witterungsverhältnisse | ||
* '''[[örtliche Bestimmungen]]''': Landesbauordnung, Kreis- | * '''[[örtliche Bestimmungen]]''': Landesbauordnung, bauaufsichtliche Vorschriften, Städte-, Kreis-, Gemeindeverordnungen sowie Auflagen des Denkmalschutzes. | ||
Heute werden durch die Änderung des Regelwerks in der Praxis schneller mehr erhöhte Anforderungen erreicht als bisher.<br /> | |||
Die Nutzung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken gilt nun, gemäß Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen 1.1.3.3, als 2 weitere "erhöhte Anforderungen". | Die Nutzung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken gilt nun, gemäß Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen 1.1.3.3, als 2 weitere "erhöhte Anforderungen". | ||
===Zusatzmaßnahmen=== | ===Zusatzmaßnahmen=== |