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Um als Witterungsschutz während der Bauphase dienen zu können muss die [[Dachneigung]] ≥ 12° sein und folgende Randbedingungen erfüllt werden: | Um als Witterungsschutz während der Bauphase dienen zu können muss die [[Dachneigung]] ≥ 12° sein und folgende Randbedingungen erfüllt werden: | ||
Die Bahnen mit deren Überlappungen, Stößen, Durchdringungen und Übergängen zu angrenzenden Bauteilen sind mit geeigneten Klebesystemen gemäß der pro clima Anwendungsmatrix verklebt. | Die Bahnen mit deren Überlappungen, Stößen, Durchdringungen und Übergängen zu angrenzenden Bauteilen sind mit geeigneten Klebesystemen gemäß der pro clima [[Anwendungsmatrix]] verklebt. | ||