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'''Wärmeleitung''' (auch '''Wärmediffusion''', '''Konduktion''') beschreibt den [[Wärmestrom]] in einem Feststoff - bei vorhandenen Temperaturunterschieden. | |||
auch | |||
Die '''Wärmeleitfähigkeit''' ist | Die '''Wärmeleitfähigkeit (WLF)''' ist die [[Materialkonstante]] vom [[Wärmestrom]]. | ||
Die Wärmeleitfähigkeit ist primär abhängig von Porigkeit, Wassergehalt und Dichte. Im Umkehrschluss: je leichter, luftiger und trockener ein Stoff, desto geringer die Wärmeleitung. | |||
Sie wird ausgedrückt in der '''Wärmeleitzahl λ''' (gesprochen: ''Lambda'', auch λ-Wert) | |||
::: [W/(m·K)] | |||
Die Einheit gibt an, welche Wärmemenge (Watt) pro Stunde durch 1 m² eines 1 m dicken Materials, bei einer Temperaturunterschied von 1 Kelvin (1 K ~ 1 °C) übertragen wird. | |||
== | Gute [[Wärmedämmstoff]]e zeichnen sich (neben anderen Faktoren) durch einen möglichst kleinen λ-Wert aus. | ||
* [[ | Die Wärmeleitzahl (λ-Wert) ist Basis für die [[Wärmedurchgangskoeffizient|U-Wert]]-Berechnung von Bauteilen: | ||
=== Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit === | |||
{{Anker|Bemessungswerte für Wärmedämmstoffe}} | |||
'''Bemessungswerte''' für Baustoffe, Bauarten und Bauteile sind in der [[DIN 4108]]-4 gelistet. <br /> | |||
Die Bemessungswerte speziell für Dämmstoffe errechnen sich aus dem Nennwert und einem Zuschlagswert: je nach Dämmstofftyp gestaffelt von 3 bis 23%. <br /> | |||
Die Zuschlagswerte berücksichtigen unter anderem Einflüsse der Temperatur, Ausgleichsfeuchte, Schwankungen der Stoffeigenschaften und Alterung der Produkte. | |||
=== Wärmeleitfähigkeitsstufe für Dämmstoffe === | |||
Die Wärmeleitfähigkeitsstufe (WLS) - auch '''Wärmeleitstufe''' genannt - leitet sich ab aus den Bemessungswerten λ<sub>B</sub> (s. u.). <br /> | |||
Sie entspricht den ersten 3 Ziffern nach dem Komma. Beispiel: | |||
::: λ<sub>B</sub> 0,036 W/(m·K) entspricht WLS 036 <br /> | |||
::: Dabei wird vorausgesetzt, dass der Bemessungswert kleiner als 1 ist, da nur [[Dämmstoff]]e Wärmeleitstufen zuordnet werden. | |||
Die Wärmeleitfähigkeitsgruppe (WLG) - auch '''Wärmeleitgruppe''' genannt - ist eine auslaufende Begrifflichkeit. <br /> | |||
Die rundende Gruppenzuordnung entspricht den auf 5 gerundeten (gruppierten) Wert. Entsprechung am Beispiel oben: "WLG 035". | |||
== Rückblick == | |||
Für die Ermittlung der wärmeschutztechnischen Eigenschaften von Bauteilen wurden in der Vergangenheit (s. [[WSVO]]) sog. "Rechenwerte" angewandt, z. B. für die Wärmeleitfähigkeit von Dämmstoffen oder den [[Wärmedurchgangskoeffizient]]en von Fenstern. Diese Rechenwerte waren den einschlägigen technischen Regeln z. B. [[DIN 4108]]-4 oder dem Bundesanzeiger zu entnehmen. Die Werte im Bundesanzeiger wurden aus den Messwerten ermittelt, die in der Produktion verwendet wurden. Der bisherige Rechenwert wandelte im Kontext europäischer Normungen zum "Bemessungswert". | |||
=== Änderung zum März 2017 === | |||
Auf Grund des Urteils des EuGHs entfällt die in Deutschland bis dahin übliche Kategorisierung I + II für Dämmstoffe. Die Unterscheidung von Kategorie I (CE-Zeichen) und Kategorie II (CE- + [[Ü-Zeichen]]) verschaffte den fremdüberwachten und vom DIBt zugelassenen Produkten einen nachvollziehbaren Vorteil (s. Tabelle unten). <br /> | |||
Mit Einführung der [[DIN 4108]]-4:2017-03 wurde diese Unterscheidung gestrichen. | |||
=== Rückblick auf die 2 Kategorien bzw. Ü-Kennzeichnung === | |||
Die [[DIN 4108|DIN 4108-4]]:2013-02 (abgelöst im März 2017, s.o.) unterschied (bei Wärmedämmstoffen) verschiedene Sicherheitszuschläge in zwei Kategorien: | |||
{{{TabH1/1}} | |||
| width="75" | || width="50" | Einheit || width="110" | Benennung || width="270" | Verfahren || width="200" | Messparameter || width="70" | Sicherheits-zuschlag | |||
|- | |||
| '''Kategorie I''' <br /> <small>CE-Kennzeichnung</small>|| align="center" | '''λ<sub>D</sub>''' ||''' Nennwert''' ''(Declarevalue)'' || statistisches Mittel auf Grundlage täglicher Eigenüberwachung des Herstellers <br /> Basis: baurechtlich eingeführte EN-Reihe <br /> (s. [[Wärmedämmstoff-Produktnormen|Dämmstoff-Produktnormen]])|| Ausgleichsfeuchte im [[Glaser-Verfahren|Normklima]] <br /> 23 °C / 50% [[rLf]] || align="center" | '''~ 23% <sup>1)</sup>''' | |||
|- | |||
| '''Kategorie II''' <br /> <small>CE- & Ü-Kennzeichnung</small>|| align="center" | '''λ<sub>grenz</sub>''' || '''Grenzwert''' || darf nicht überschritten werden, fremdüberwacht durch <br /> unabhängiges, anerkanntes Institut <br /> Basis: zusätzl. allg. deutsche Zulassung|| Klima 23 °C / 80% [[rLf]] || align="center" | '''~ 7%''' | |||
|- | |||
| || align="center" | '''λ''' || '''[[Bemessungswert, Wärmeleitfähigkeit|Bemessungswert]]''' || colspan="3" | ermittelt aus Nenn- oder Grenzwert mit dem jeweiligen Sicherheitsaufschlag. <br /> Den Herstellern von [[Wärmedämmstoff]]en steht die Verfahrenswahl frei. | |||
|} | |||
<sup>1</sup>) genaue Tabellenwerte sind in der [[DIN 4108|DIN 4108-4]]:2013-02 abgelegt. | |||
=== Nennwert vs Grenzwert === | |||
Um dem deutschen Sicherheitsniveau von Baustoffen besser zu entsprechen hatte das [[DIBt]] neben der [[CE-Kennzeichnung]] noch eine "Restzulassung" (alter Tage) und damit verbundener Fremdüberwachung der Produkte, für den [[Bemessungswert, Wärmeleitfähigkeit|Bemessungswert]] der Wärmeleitfähigkeit ermöglicht: <br /> | |||
Alle Dämmstoffe die zusätzlich zur europäischen Normerfüllung ([[CE-Kennzeichnung]]) eine in Deutschland gültige [[allgemeine bauaufsichtliche Zulassung|allgemein bauaufsichtliche Zulassung]] für den Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit besaßen, hielten den produktabhängigen "Grenzwert" ein, wie er für Produkte der Kategorie II nach [[DIN 4108]]-4 ermöglicht bzw. festgelegt war. <br /> | |||
Dabei wurden die Produkte durch ein unabhängiges und akkreditiertes Institut fremdüberwacht (s. Ü-Zeichen). Auf Grund des strengeren Kontrollmechanismus wurde die festgestellte Wärmeleitfähigkeit mit einem deutlich geringerem Sicherheitsfaktor von lediglich ~ 1,05 beaufschlagt (s. Tabelle). | |||
Demnach lieferte die [[allgemeine bauaufsichtliche Zulassung]] (abZ) für die Ermittlung der Wärmeleitfähigkeit einen Vorteil gegenüber der alleinigen Erfüllung europäischer Norm. Daher waren fast alle in Deutschland gebräuchlichen Dämmstoffe zusätzlich mit einer abZ versehen und trugen neben dem [[CE-Zeichen]] entsprechender europäischen Norm (EN 131xx) auch das [[Ü-Zeichen]] mit der Zulassungsnummer. | |||
== Siehe auch == | |||
* [[EN 12524]] - ''tabellierte Bemessungswerte'' | |||
* [[Wärmedämmung]] | * [[Wärmedämmung]] | ||
* [[Wärmedurchlasswiderstand]] | * [[Wärmedurchlasswiderstand]] | ||
* [[Wärmeübergangswiderstand]] | * [[Wärmeübergangswiderstand]] | ||
__NOTOC__ | |||
[[Kategorie:Bauphysik]][[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Bauphysik]][[Kategorie:Glossar]] |