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# im Einzelfall deutlich erhöht (bis zu einigen tausend Fasern je m³ Luft), und zwar ständig bei bautechnischen Mängeln bzw. Konstruktionen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, oder vorübergehend bei baulichen Eingriffen an Bauteilen, die Mineralwolle-Erzeugnisse enthalten. | # im Einzelfall deutlich erhöht (bis zu einigen tausend Fasern je m³ Luft), und zwar ständig bei bautechnischen Mängeln bzw. Konstruktionen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, oder vorübergehend bei baulichen Eingriffen an Bauteilen, die Mineralwolle-Erzeugnisse enthalten. | ||
Künstliche Mineralfasern werden nach der Gefahrstoffverordnung seit 1998 über ihre stoffliche Zusammensetzung anhand des Kanzerogenitätsindex (KI-Index)<sup>1</sup> eingestuft in: | Künstliche Mineralfasern werden nach der [[Gefahrstoffverordnung]] seit 1998 über ihre stoffliche Zusammensetzung anhand des Kanzerogenitätsindex (KI-Index)<sup>1</sup> eingestuft in: | ||
# KI-Wert ≤ 30 : K2 – Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten. | # KI-Wert ≤ 30 : K2 – Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten. | ||
# KI-Wert > 30 bis < 40: K3 – Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben. | # KI-Wert > 30 bis < 40: K3 – Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben. |