48.791
Bearbeitungen
K |
|||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
;Richtwerte für die Innenraumluft | ;Richtwerte für die Innenraumluft | ||
Letzte Änderung: | Letzte Änderung: 07.10.2010 | ||
Die Menschen halten sich heute durchschnittlich 90% der Zeit in Innenräumen auf. Pro Tag atmet der Mensch 10 bis 20 | Die Menschen halten sich heute durchschnittlich 90% der Zeit in Innenräumen auf. Pro Tag atmet der Mensch 10 bis 20 m³ Luft ein, je nach Alter und je nachdem, wie aktiv er ist. Dies entspricht einer Masse von 12 bis 24 kg Luft. Das ist weitaus mehr als die Masse an Lebensmitteln und Trinkwasser, die eine Person täglich zu sich nimmt! Deshalb ist es wichtig, dass Vorkehrungen getroffen werden, die eine gute Innenraumluftqualität sicherstellen. Es müssen daher Vorgaben erarbeitet werden, ab welcher Konzentration ein Stoff in der Raumluft „schädlich” ist. Dazu dienen Richtwertableitungen. | ||
====Was gilt als Innenraum?==== | ====Was gilt als Innenraum?==== | ||
[[SRU|Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU)]] definiert „Innenräume” als Wohnungen mit Wohn-, Schlaf-, Bastel-, Sport- und Kellerräumen, Küchen und Badezimmern | Der [[SRU|Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU)]] definiert „Innenräume” als Wohnungen mit Wohn-, Schlaf-, Bastel-, Sport- und Kellerräumen, Küchen und Badezimmern, außerdem Arbeitsräume in Gebäuden, die im Hinblick auf gefährliche Stoffe nicht dem Geltungsbereich der [[Gefahrstoffverordnung]] (GefStoffV) unterliegen wie etwa Büroräume. Innenräume in öffentlichen Gebäuden (Krankenhäuser, Schulen,Kindertagesstätten, Sporthallen, Bibliotheken, Gaststätten, Theater, Kinos und anderen öffentliche Veranstaltungsräumen) sowie das Innere von Kraftfahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln zählen ebenfalls dazu. | ||
Während für Arbeitsplätze, an denen mit [[Gefahrstoff]]en umgegangen wird, Grenzwerte nach der [[Gefahrstoffverordnung]] gelten, trifft dies für die oben genannten Innenräume nicht zu. So ist eine Belastung mit [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/Formaldehyd.pdf Formaldehyd (PDF / 381 KB)] in der Luft eines Büroraumes, die durch Ausgasung aus spanplattenhaltigen Möbeln entsteht, wie eine Wohnraumbelastung zu betrachten und nicht wie eine Belastung am Arbeitsplatz, etwa in der chemischen Industrie. | Während für Arbeitsplätze, an denen mit [[Gefahrstoff]]en umgegangen wird, Grenzwerte nach der [[Gefahrstoffverordnung]] gelten, trifft dies für die oben genannten Innenräume nicht zu. So ist eine Belastung mit [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/Formaldehyd.pdf Formaldehyd (PDF / 381 KB)] in der Luft eines Büroraumes, die durch Ausgasung aus spanplattenhaltigen Möbeln entsteht, wie eine Wohnraumbelastung zu betrachten und nicht wie eine Belastung am Arbeitsplatz, etwa in der chemischen Industrie. | ||
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
Innenraumluft-Richtwerte für einzelne Stoffe erarbeitet eine „Ad-hoc-Arbeitsgruppe“ aus Mitgliedern der [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/irk.htm Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK)] beim [[Umweltbundesamt]] sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG). Grundlage ist ein 1996 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichtes „[http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/Basisschema.pdf Basisschema (PDF / 317 KB)]". Es gibt zwei Richtwert-Kategorien: Richtwert II (RW II) ist ein wirkungsbezogener Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung sein. Je nach Wirkungsweise des Stoffes kann der Richtwert II als Kurzzeitwert (RW II K) oder Langzeitwert (RW II L) definiert sein. | Innenraumluft-Richtwerte für einzelne Stoffe erarbeitet eine „Ad-hoc-Arbeitsgruppe“ aus Mitgliedern der [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/irk.htm Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK)] beim [[Umweltbundesamt]] sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG). Grundlage ist ein 1996 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichtes „[http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/Basisschema.pdf Basisschema (PDF / 317 KB)]". Es gibt zwei Richtwert-Kategorien: Richtwert II (RW II) ist ein wirkungsbezogener Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung sein. Je nach Wirkungsweise des Stoffes kann der Richtwert II als Kurzzeitwert (RW II K) oder Langzeitwert (RW II L) definiert sein. | ||
Richtwert I (RW I) beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, beider bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist. Aus Gründen der Vorsorge sollte auch im Konzentrationsbereich zwischen Richtwert I und II gehandelt werden, sei es durch technische und bauliche Maßnahmen am Gebäude (handeln muss in diesem Fall der Gebäudebetreiber) oder durch verändertes Nutzerverhalten. RW I kann als Zielwert bei der Sanierung dienen. Die Richtwerte beziehen sich auf Einzelstoffe und beinhalten keine Aussage über mögliche Kombinationswirkungen verschiedener Substanzen. Bis Ende | Richtwert I (RW I) beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, beider bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist. Aus Gründen der Vorsorge sollte auch im Konzentrationsbereich zwischen Richtwert I und II gehandelt werden, sei es durch technische und bauliche Maßnahmen am Gebäude (handeln muss in diesem Fall der Gebäudebetreiber) oder durch verändertes Nutzerverhalten. RW I kann als Zielwert bei der Sanierung dienen. Die Richtwerte beziehen sich auf Einzelstoffe und beinhalten keine Aussage über mögliche Kombinationswirkungen verschiedener Substanzen. Bis Ende 2010 sind folgende Richtwerte festgelegt worden: | ||
{{{TabH1/1}} | {{{TabH1/1}} | ||
Zeile 27: | Zeile 27: | ||
Festlegung | Festlegung | ||
|- | |- | ||
| | |Benzaldehyd|| 0,2|| 0,02|| 2010 | ||
|- | |||
|Benzylalkohol|| 4|| 0,4|| 2010 | |||
|- | |- | ||
| | |Monozyklische Monoterpene <br /> ''(Leitsubstanz d-Limonen)''|| 10|| 1|| 2010 | ||
|- | |- | ||
| | |Aldehyde, C4 bis C11 <br /> (gesättigt, azyklisch, aliphatisch)|| 2|| 0,2|| 2009 | ||
|- | |- | ||
| || | |Kohlendioxid || 2000 ppm <br /> (hygienisch inakzeptabel)|| 1000 ppm <br /> (hygienisch unbedenklich)|| 2008 | ||
|- | |- | ||
| | |C9 – C14-Alkane / <br /> Isoalkane (aromatenarm)|| 2|| 0,2|| 2005 | ||
|- | |- | ||
| | |Naphthalin|| 0,020|| 0,002 <sup>1)</sup>|| 2004 | ||
|- | |- | ||
| | |Terpene, bicyclisch <br /> ''(Leitsubstanz α-Pinen)''|| 2|| 0,2|| 2003 | ||
|- | |- | ||
| | |Tris(2-chlorethyl)phosphat <br /> (TCEP)|| 0,05 <sup>2)</sup> ||0,005 <sup>2)</sup>||2002 | ||
|- | |- | ||
| | |Diisocyanate|| colspan="2"| siehe Erläuterungen im folgenden Text||2000 | ||
|- | |||
|[[TVOC]]|| colspan="2"| siehe Erläuterungen im folgenden Text||1999 | |||
|- | |- | ||
| (als metallischer Dampf)|| || ||1999 | |Quecksilber <br />(als metallischer Dampf) ||0,00035||0,000035||1999 | ||
|- | |- | ||
| | |[[Styrol]]||0,3||0,030 ||1998 | ||
|- | |- | ||
| | |[[Stickstoffoxid|Stickstoffdioxid (NO2)]]||0,35 (30 Min-Wert) <br /> 0,06 (7 Tage-Wert))||-||1998 | ||
|- | |- | ||
| | |Dichlormethan||2 (24 h) <sup>3)</sup>|| 0,2|| 1997 | ||
|- | |- | ||
| | |[[Kohlenmonoxid]]|| 60 (1/2 h) <sup>3)</sup> <br />15 (8 h) <sup>3)</sup>||6 (1/2 h) <sup>3)</sup> <br />1,5 (8 h) <sup>3)</sup>||1997 | ||
|2 | |||
|- | |- | ||
| [[ | | [[Pentachlorphenol]]<br /> (PCP)||0,001||0,0001||1997 | ||
|- | |- | ||
| | | [[Aromatische Verbindungen|Toluol]]|| 3|| 0,3|| 1996 | ||
|} | |} | ||
* <sup>1</sup>) | * <sup>1</sup>) Der RW I-Wert dürfte Schutz auch vor geruchlichen Belästigungen bieten. | ||
* <sup>2</sup>) Obwohl die Ergebnisse tierexperimenteller Studien auf ein krebserzeugendes Potenzial der Verbindung hinweisen und für krebserzeugende Stoffe das Basisschema zur Richtwertableitung keine Anwendung finden sollte, sieht die Kommission aufgrund des Fehlens eindeutiger Hinweise zur Genotoxizität und des Bedarfs an Orientierungshilfen die Ableitung von Richtwerten für TCEP als vertretbar an. | * <sup>2</sup>) Obwohl die Ergebnisse tierexperimenteller Studien auf ein krebserzeugendes Potenzial der Verbindung hinweisen und für krebserzeugende Stoffe das Basisschema zur Richtwertableitung keine Anwendung finden sollte, sieht die Kommission aufgrund des Fehlens eindeutiger Hinweise zur Genotoxizität und des Bedarfs an Orientierungshilfen die Ableitung von Richtwerten für TCEP als vertretbar an. | ||
* <sup>3</sup>) | * <sup>3</sup>) In Klammern ist, soweit er ausdrücklich festgelegt wurde, ein Mittelungszeitraum angegeben, z. B. 24 Stunden (h). | ||
Die Festlegung eines Richtwertes II für Diisocyanate (DI) erachtete die Arbeitsgruppe nicht als sinnvoll: Die anfänglich höhere Konzentration in der Raumluft bei der Verarbeitung von Diisocyanate-haltigen Lacken und Klebern (Konzentration im Bereich des MAK-Wertes) sinkt rasch ab und nach Beendigung des Aushärtevorgangs ist nicht mit einer Dauerbelastung zu rechnen. Generell sollte beim Verarbeiten DI-haltiger Produkte gut gelüftet werden. | Die Festlegung eines Richtwertes II für Diisocyanate (DI) erachtete die Arbeitsgruppe nicht als sinnvoll: Die anfänglich höhere Konzentration in der Raumluft bei der Verarbeitung von Diisocyanate-haltigen Lacken und Klebern (Konzentration im Bereich des MAK-Wertes) sinkt rasch ab und nach Beendigung des Aushärtevorgangs ist nicht mit einer Dauerbelastung zu rechnen. Generell sollte beim Verarbeiten DI-haltiger Produkte gut gelüftet werden. | ||
Zeile 140: | Zeile 140: | ||
===[[Flüchtige organische Verbindungen]]=== | ===[[Flüchtige organische Verbindungen]]=== | ||
Da die Innenraumluft viele organische Verbindungen enthält und Richtwerte nur für relativ wenige Einzelverunreinigungen zur Verfügung stehen, hat die IRK Maßstäbe zur Beurteilung der Innenraumluftqualität mit Hilfe der Summe der flüchtigen organischen Verbindungen (Total Volatile Organic Compounds, [[TVOC]]) erarbeitet. Diese [[TVOC]]-Werte sind jedoch nicht nach dem Basisschema abgeleitet. Zur Verdeutlichung der Unsicherheiten, die bei der Ableitung entstanden, wurden nicht einzelne Zahlenwerte, sondern Konzentrationsbereiche angegeben. Demzufolge | Da die Innenraumluft viele organische Verbindungen enthält und Richtwerte nur für relativ wenige Einzelverunreinigungen zur Verfügung stehen, hat die IRK Maßstäbe zur Beurteilung der Innenraumluftqualität mit Hilfe der Summe der flüchtigen organischen Verbindungen (Total Volatile Organic Compounds, [[TVOC]]) erarbeitet. Diese [[TVOC]]-Werte sind jedoch nicht nach dem Basisschema abgeleitet. Zur Verdeutlichung der Unsicherheiten, die bei der Ableitung entstanden, wurden nicht einzelne Zahlenwerte, sondern Konzentrationsbereiche angegeben. Demzufolge wurden für die hygienische Bewertung von [[TVOC]]-Werten 5 Stufen definiert und für die einzelnen Stufen wurden Empfehlungen für Maßnahmen erarbeitet. | ||
{{{TabH1/1}} | |||
| '''Stufe''' | |||
| '''Konzentrationsbereich''' <br /> [mg/m³] | |||
| '''Hygienische Bewertung''' | |||
|- | |||
|1 || ≤ 0,3 mg/m³ ||Hygienisch unbedenklich | |||
|- | |||
|2||> 0,3-1 mg/m³||Hygienisch noch unbedenklich, <br />sofern keine Richtwertüberschreitungen für Einzelstoffe bzw. Stoffgruppen vorliegen | |||
|- | |||
|3||>1-3 mg/m³||Hygienisch auffällig | |||
|- | |||
|4||>3-10 mg/m³||Hygienisch bedenklich | |||
|- | |||
|5||>10 mg/m³||Hygienisch inakzeptabel | |||
|} | |||
===Wem nützen diese Richtwerte?=== | ===Wem nützen diese Richtwerte?=== | ||
Zeile 154: | Zeile 170: | ||
===Quelle=== | ===Quelle=== | ||
* [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/richtwerte-irluft.htm Umweltbundesamt - Richtwerte für die Innenraumluft] | * [http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/richtwerte-irluft.htm Umweltbundesamt - Richtwerte für die Innenraumluft] | ||
; Stand: | |||
: 08.10.2010 | |||
===Siehe auch=== | ===Siehe auch=== | ||
* [[Raumluft]] | * [[Raumluft]] | ||
[[Kategorie:Bauphysik]][[Kategorie:Wohngesundheit]][[Kategorie:Qualitätssicherung]][[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Bauphysik]][[Kategorie:Wohngesundheit]][[Kategorie:Qualitätssicherung]][[Kategorie:Glossar]] |