Wärmebrücke: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Bauphys_Wärmebrücke (10).png|thumb|Abb 10: Berücksichtigung der Wärmebrücken nach [[Energieeinsparverordnung|EnEV 2007]]]]
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Im Entwurf der [[Energieeinsparverordnung|Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007)]] werden erstmals Wärmebrücken für bestehende Gebäude berücksichtigt.
Im Entwurf der [[Energieeinsparverordnung|Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007)]] werden erstmals Wärmebrücken für bestehende Gebäude berücksichtigt.
Für den Bestand ist ein Zuschlag von 0,10 W/(m²K) auf die U-Werte aller Bauteile zu berücksichtigen. Werden Innendämmungen mit einbindenden Massivdecken eingesetzt, beträgt der Zuschlag sogar 0,15 W/(m²K). Verbessert man die Anschlüsse nach Beiblatt 2 der DIN 4108, darf der Zuschlag auf 0,05 W/(m²K) reduziert werden. Allerdings sind dort nur Neubaudetails enthalten. Zu guter letzt können die Anschlüsse auch separat berechnet werden. Dadurch können sowohl die Wärmeverluste über Wärmebrücken optimiert (Zuschlag bspw. nur noch 0,025 W/(m²K)) als auch Problemstellen erkannt und die Gefahr [[Schimmelpilz]]bildung reduziert werden.
Für den Bestand ist ein Zuschlag von 0,10 W/(m²K) auf die U-Werte aller Bauteile zu berücksichtigen. Werden [[Innendämmung]]en mit einbindenden Massivdecken eingesetzt, beträgt der Zuschlag sogar 0,15 W/(m²K). Verbessert man die Anschlüsse nach Beiblatt 2 der DIN 4108, darf der Zuschlag auf 0,05 W/(m²K) reduziert werden. Allerdings sind dort nur Neubaudetails enthalten. Zu guter letzt können die Anschlüsse auch separat berechnet werden. Dadurch können sowohl die Wärmeverluste über Wärmebrücken optimiert (Zuschlag bspw. nur noch 0,025 W/(m²K)) als auch Problemstellen erkannt und die Gefahr [[Schimmelpilz]]bildung reduziert werden.


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