48.791
Bearbeitungen
Zeile 1.068: | Zeile 1.068: | ||
===Allgemeine Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit=== | ===Allgemeine Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit=== | ||
====Grenzwerte für die Durchbiegung von Biegestäben==== | ====Grenzwerte für die Durchbiegung von Biegestäben==== | ||
Die zulässigen Verformungen von Tragwerken sollen mit der vorgesehenen Nutzung abgestimmt werden. In der Tab. 1.15 werden Empfehlungen für die zulässigen Durchbiegungen von Biegeträgern gegeben. | Die zulässigen Verformungen von Tragwerken sollen mit der vorgesehenen Nutzung abgestimmt werden. In der Tab. 1.15 werden Empfehlungen für die zulässigen Durchbiegungen von Biegeträgern gegeben. | ||
Zeile 1.100: | Zeile 1.099: | ||
Zur Berücksichtigung der Kriechverformungen wird der Faktor k<sub>def</sub> nach Tab. 1.10 bzw. Tab. 1.11 verwendet. | Zur Berücksichtigung der Kriechverformungen wird der Faktor k<sub>def</sub> nach Tab. 1.10 bzw. Tab. 1.11 verwendet. | ||
====Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit==== | ====Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit==== |