Energieeinheiten, Umrechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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b) den detaillierten Ausweis der Beiträge erneuerbarer Energieträger im Rahmen des Energiebilanzschemas
b) den detaillierten Ausweis der Beiträge erneuerbarer Energieträger im Rahmen des Energiebilanzschemas


c) sowie insbesondere die Anwendung eines neuen Bewertungsansatzes für diejenigen Energieträger, für die es keinen einheitlichen Umrechnungsmaßstab wie den Heizwert gibt (Stromerzeugung aus Kernenergie, [[Wasserkraft]], [[Windenergie]], Außenhandelssaldo Strom). Hier wurde in der Vergangenheit die sogenannte Substitutionsmethode angewandt, d.h. die entsprechende Versorgungsbeiträge wurden im Rahmen des [[Primärenergie]]verbrauchs so bewertet, als ob die jeweils erzeugte Strommenge in konventionellen Wärmekraftwerken mit dem entsprechenden Brennstoffaufwand erzeugt worden wäre. Bei dem ab 1995 verwendeten "Wirkungsgradprinzip" werden der Bewertung physikalische Wirkungsgrade unterstellt, die als repräsentativ erachtet werden, und zwar bei Kernenergie 33%, bei der Stromerzeugung aus [[Wasserkraft|Wasser-]] und [[Windkraft]] und anderen [[erneuerbaren Energieträger]]n, denen kein Heizwert beigemessen werden kann, 100%. Mit diesem Bewertungswechsel schließt sich die [[AGEB]] der in den internationalen statistischen Gremien (EUROSTAT, IEA, ECE) üblichen Methodik an.
c) sowie insbesondere die Anwendung eines neuen Bewertungsansatzes für diejenigen Energieträger, für die es keinen einheitlichen Umrechnungsmaßstab wie den Heizwert gibt (Stromerzeugung aus Kernenergie, [[Wasserkraft]], [[Windenergie]], Außenhandelssaldo Strom). Hier wurde in der Vergangenheit die sogenannte Substitutionsmethode angewandt, d.h. die entsprechende Versorgungsbeiträge wurden im Rahmen des [[Primärenergie]]verbrauchs so bewertet, als ob die jeweils erzeugte Strommenge in konventionellen Wärmekraftwerken mit dem entsprechenden Brennstoffaufwand erzeugt worden wäre. Bei dem ab 1995 verwendeten "Wirkungsgradprinzip" werden der Bewertung physikalische Wirkungsgrade unterstellt, die als repräsentativ erachtet werden, und zwar bei Kernenergie 33%, bei der Stromerzeugung aus [[Wasserkraft|Wasser-]] und [[Windkraft]] und anderen [[Erneuerbare Energie|erneuerbaren Energieträger]]n, denen kein Heizwert beigemessen werden kann, 100%. Mit diesem Bewertungswechsel schließt sich die [[AGEB]] der in den internationalen statistischen Gremien (EUROSTAT, IEA, ECE) üblichen Methodik an.


Die in den Energiedaten veröffentlichten Angaben der [[AGEB]] zum [[Primärenergie]]verbrauch basieren - auch rückwirkend - auf dem neuen Wirkungsgradansatz.
Die in den Energiedaten veröffentlichten Angaben der [[AGEB]] zum [[Primärenergie]]verbrauch basieren - auch rückwirkend - auf dem neuen Wirkungsgradansatz.