KfW-Effizienzhaus 100: Unterschied zwischen den Versionen

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;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 153|153]]) für {{PAGENAME}}: 10 % förderfähiger Kosten, bis 7.500 EUR pro Wohneinheit. <br /> Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages. <br />  Kombination mit [[KfW Programm 431]] möglich. Keine Kombination mit [[KfW Programm 151]] <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[Erneuerbare Energie|erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]], aber keine Kombination bei Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination".
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer für {{PAGENAME}}: 10 % förderfähiger Kosten, bis 7.500 EUR pro Wohneinheit. <br /> Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages. <br />  Kombination mit [[KfW Programm 431]] möglich. Keine Kombination mit [[KfW Programm 151]] <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[Erneuerbare Energie|erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]], aber keine Kombination bei Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination".