Zusatzmaßnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

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Zusätzlich zu der eigentlichen Dacheindeckung müssen gemäß dem [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks]] abhängig von der Anzahl der [[erhöhten Anforderungen]] Zusatzmaßnahmen zur Regensicherheit durchgeführt werden.
Zusätzlich zu der eigentlichen Dacheindeckung müssen gemäß dem [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks]] abhängig von der Anzahl der [[erhöhte Anforderungen]] Zusatzmaßnahmen zur Regensicherheit durchgeführt werden.
 
 


Auszug aus dem "Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks 2006"
Auszug aus dem "Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks 2006"
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== Allgemeines ==
== Allgemeines ==


- Zusatzmaßnahmen sind bei Planung und AUsführung vorzusehen, wenn [[erhöhte Anforderungen]] an die Dachdeckung gestellt werden
- Zusatzmaßnahmen sind bei Planung und Ausführung vorzusehen, wenn [[erhöhte Anforderungen]] an die Dachdeckung gestellt werden.
 
- Auch bei Einhaltung der [[Regeldachneigung]] sind geeignete Zusatzmaßnahmen erforderlich, wenn erhöhte Anforderungen gegeben sind.
 
- Als Zusatzmaßnahmen gelten in Abhänigkeit vom Werkstoff und der Deckungsart:
* [[Unterdach]]
* [[Unterdeckung]]
* [[Unterspannung]]
* [[Docken]]
* [[Vermörtelung / Innenverstrich]]
 
 
== Zuordnung von Zusatzmaßnahmen ==
 
(1) Dachdeckungen mit Dachziegeln / -steinen sind auch mit Zusatzmaßnahmen nicht mehr auszuführen,wenn die Dachneigung weniger als 10° beträgt.
 
(2)[[Wasserdichte Unterdächer]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] um mehr als 10° unterschritten wird und [[erhöhte Anforderungen]] gegeben sind.
 
(3) [[Regensichere Unterdächer]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] um 6° bis 10° unterschritten wird.
 
(4) [[Unterdeckungen]] oder [[Unterspannungen]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] bis zu 6° unterschritten wird. Liegen [[erhöhte Anforderungen]] vor, sind ggf. verschweißte, verklebte bzw. überlappte oder verfalzte Unterdeckungen notwendig.
 
(5) Eine [[Unterspannung]] gilt als Midest-Zusatzmaßnahme:
* bei Unterschreitung der [[Regeldachneigung]]bis zu 6° in Abhänigkeit der erhöten ANforderungen
* bei Einhaltung der [[Regeldachneigung]] wenn erhöhte Anforderungen an das Dach gestellt werden. Auch bei Einhaltung der [[Regeldachneigung]]ohne erhöhte Anforderungen kann eine [[Unterspannung]]als zusätzlicher Schutz gegen Treibregen, Flugschnee und Staub eingesetzt werden.


(6) [[Docken]] sollen nicht unter 25° Dachneigunge eingesetzt werden.




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