613
Bearbeitungen
Herms (Diskussion | Beiträge) |
Herms (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Zusätzlich zu der eigentlichen Dacheindeckung müssen gemäß dem [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks]] abhängig von der Anzahl der [[ | Zusätzlich zu der eigentlichen Dacheindeckung müssen gemäß dem [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks]] abhängig von der Anzahl der [[erhöhte Anforderungen]] Zusatzmaßnahmen zur Regensicherheit durchgeführt werden. | ||
Auszug aus dem "Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks 2006" | Auszug aus dem "Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks 2006" | ||
Zeile 5: | Zeile 7: | ||
== Allgemeines == | == Allgemeines == | ||
- Zusatzmaßnahmen sind bei Planung und | - Zusatzmaßnahmen sind bei Planung und Ausführung vorzusehen, wenn [[erhöhte Anforderungen]] an die Dachdeckung gestellt werden. | ||
- Auch bei Einhaltung der [[Regeldachneigung]] sind geeignete Zusatzmaßnahmen erforderlich, wenn erhöhte Anforderungen gegeben sind. | |||
- Als Zusatzmaßnahmen gelten in Abhänigkeit vom Werkstoff und der Deckungsart: | |||
* [[Unterdach]] | |||
* [[Unterdeckung]] | |||
* [[Unterspannung]] | |||
* [[Docken]] | |||
* [[Vermörtelung / Innenverstrich]] | |||
== Zuordnung von Zusatzmaßnahmen == | |||
(1) Dachdeckungen mit Dachziegeln / -steinen sind auch mit Zusatzmaßnahmen nicht mehr auszuführen,wenn die Dachneigung weniger als 10° beträgt. | |||
(2)[[Wasserdichte Unterdächer]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] um mehr als 10° unterschritten wird und [[erhöhte Anforderungen]] gegeben sind. | |||
(3) [[Regensichere Unterdächer]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] um 6° bis 10° unterschritten wird. | |||
(4) [[Unterdeckungen]] oder [[Unterspannungen]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] bis zu 6° unterschritten wird. Liegen [[erhöhte Anforderungen]] vor, sind ggf. verschweißte, verklebte bzw. überlappte oder verfalzte Unterdeckungen notwendig. | |||
(5) Eine [[Unterspannung]] gilt als Midest-Zusatzmaßnahme: | |||
* bei Unterschreitung der [[Regeldachneigung]]bis zu 6° in Abhänigkeit der erhöten ANforderungen | |||
* bei Einhaltung der [[Regeldachneigung]] wenn erhöhte Anforderungen an das Dach gestellt werden. Auch bei Einhaltung der [[Regeldachneigung]]ohne erhöhte Anforderungen kann eine [[Unterspannung]]als zusätzlicher Schutz gegen Treibregen, Flugschnee und Staub eingesetzt werden. | |||
(6) [[Docken]] sollen nicht unter 25° Dachneigunge eingesetzt werden. | |||