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Das '''" | Das '''" {{PAGENAME}}"''' ist auch Bezeichnung der '''[[KfW Bankengruppe|Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)]]. Gefördert''' werden Gebäude, deren [[Jahres-Primärenergiebedarf]] (Q<sub>P</sub>) und Jahres-Heizwärmebedarf (Q<sub>h</sub>) nach dem [[Passivhaus Projektierungspaket]] (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist: | ||
* [[Jahres-Primärenergiebedarf]] (Q<sub>P</sub>): nicht mehr als 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (AN) | * [[Jahres-Primärenergiebedarf]] (Q<sub>P</sub>): nicht mehr als 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (AN) | ||
* Jahres-Heizwärmebedarf (Q<sub>h</sub>) nach PHPP: nicht mehr als 15 kWh pro m² Wohnfläche. | * Jahres-Heizwärmebedarf (Q<sub>h</sub>) nach PHPP: nicht mehr als 15 kWh pro m² Wohnfläche. | ||
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* Voraussetzung: Kombination mit [[KfW Programm 151|Energieeffizient Sanieren (Kredit (151)]] oder [[KfW Programm 430|Zuschuss (430))]]. | * Voraussetzung: Kombination mit [[KfW Programm 151|Energieeffizient Sanieren (Kredit (151)]] oder [[KfW Programm 430|Zuschuss (430))]]. | ||
* Keine Förderung für Aufwendungen umfassender Energieberatung (diese wird separat im Programm [[BAFA Energiesparberatung - "Vor-Ort-Beratung"|"Vor-Ort-Beratung"]] vom [[Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle|Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA]] gefördert). | * Keine Förderung für Aufwendungen umfassender Energieberatung (diese wird separat im Programm [[BAFA Energiesparberatung - "Vor-Ort-Beratung"|"Vor-Ort-Beratung"]] vom [[Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle|Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA]] gefördert). | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |