Passivhaus: Unterschied zwischen den Versionen

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* Tilgungszuschuß für {{PAGENAME}}: 12,5 %   
* Tilgungszuschuß für {{PAGENAME}}: 12,5 %   
* Die Kombination mit und [[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]] ist möglich.  
* Die Kombination mit und [[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]] ist möglich.  
* Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Bauen (153)|Energieeffizient Bauen (153)]], [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (152)|Energieeffizient Sanieren (Kredit (152)]] oder [[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)|Zuschuss (430)]] für dieselbe Wohneinheit.
* Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Bauen (153)|Energieeffizient Bauen (153)]], [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (152)|Energieeffizient Sanieren (Kredit (152)]] oder [[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)|Zuschuss (430))]] für dieselbe Wohneinheit.




;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|KfW Programm 151]]) für {{PAGENAME}}:  
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|KfW Programm 151]]) für {{PAGENAME}}:  
* 17,5 % förderfähiger Kosten, bis 13.125 EUR pro Wohneinheit.  
* 17,5 % förderfähiger Kosten, bis 13.125 EUR pro Wohneinheit.  
* Die Kombination mit und [[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]] ist möglich. Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|Energieeffizient Sanieren (151)]]   
* Die Kombination mit und [[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]] ist möglich.  
* Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|Energieeffizient Sanieren -Kredit (151,]] [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (152)|152)]].  
* Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages.  
* Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages.