Naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Zuordnung der Zusatzmaßnahmen der [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks|Fachregeln für Dachdeckungen]] mit Dachziegeln und Dachsteinen erfolgt in Tabelle 1.1 ([[Erhöhte Anforderung]]).  
Die Zuordnung der Zusatzmaßnahmen der [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks|Fachregeln für Dachdeckungen]] mit Dachziegeln und Dachsteinen erfolgt in Tabelle 1.1 ([[Erhöhte Anforderung]]).  


Demnach sind Naht- und perforationsgesicherte Unterdeckungen der '''Klasse 3''' zugeordnet. Diese wird gefordert bei
Demnach sind Naht- und perforationsgesicherte Unterdeckungen der '''Klasse 3''' zugeordnet. '''Klasse 3''' wird gefordert bei
{{{TabH1/1}}
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| width="120" | Regeldachneigung <br />([[RDN]]) || valgin="top" | Anzahl zusätzl. <br />[[Erhöhte Anforderung|erhöhter Anforderungen]]
| width="120" | Regeldachneigung <br />([[RDN]]) || valgin="top" | Anzahl zusätzl. <br />[[Erhöhte Anforderung|erhöhter Anforderungen]]
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<sup>1)</sup> Nur zulässig, bei Nachweis der Funktionssicherheit inkl. Zubehör. Anderenfalls: nächsthöhere Klasse.
<sup>1)</sup> Nur zulässig, bei Nachweis der Funktionssicherheit inkl. Zubehör. Anderenfalls: nächsthöhere Klasse.


==Siehe auch==
==Siehe auch==