48.791
Bearbeitungen
Zeile 63: | Zeile 63: | ||
* Ab einer Unterschreitung der RDN bis zu 4° und zwei erhöhten Anforderungen oder einer Unterschreitung von 4° bis zu 8° und bis zu drei erhöhten Anforderungen können die Bahnen als Klasse 3 verwendet werden. | * Ab einer Unterschreitung der RDN bis zu 4° und zwei erhöhten Anforderungen oder einer Unterschreitung von 4° bis zu 8° und bis zu drei erhöhten Anforderungen können die Bahnen als Klasse 3 verwendet werden. | ||
Wird ein Dachgeschoss zu Wohnzwecken genutzt liegt gemäß den ZVDH-Regeln ein erhöhtes Anforderungsniveau vor und es wird gemäß 1.3.2 (3) gefordert (s.o.), dass die Zusatzmaßnahme den stofflichen Eigenschaften einer [[Behelfsdeckung]] entsprechen muss. | Wird ein Dachgeschoss zu Wohnzwecken genutzt liegt gemäß den ZVDH-Regeln ein erhöhtes Anforderungsniveau vor und es wird gemäß 1.3.2 (3) gefordert (s.o.), dass die Zusatzmaßnahme den stofflichen Eigenschaften einer [[Behelfsdeckung]] entsprechen muss. Die stofflichen Eigenschaften werden von der jeweiligen [[SOLITEX]] erreicht. | ||
Die stofflichen Eigenschaften werden von der jeweiligen [[SOLITEX]] erreicht. | |||