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* Hersteller technischer Produkte haben in Eigenverantwortung zu prüfen, welche EG-Richtlinien anzuwenden sind. | * Hersteller technischer Produkte haben in Eigenverantwortung zu prüfen, welche EG-Richtlinien anzuwenden sind. | ||
* In der Regel sind Produkte nicht anmeldepflichtig (Bsp-Ausnahme: medizinische Produkte). Die Kennzeichnung trifft keine Aussage darüber, ob das Produkt auf Einhaltung der Richtlinien geprüft wurde. Erscheint in Verbindung mit der Kennzeichnung eine 4-stellige Zahl, ist dies Hinweis, dass das Produkt einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde. | * In der Regel sind Produkte nicht anmeldepflichtig (Bsp-Ausnahme: medizinische Produkte). Die Kennzeichnung trifft keine Aussage darüber, ob das Produkt auf Einhaltung der Richtlinien geprüft wurde. Erscheint in Verbindung mit der Kennzeichnung eine 4-stellige Zahl, ist dies Hinweis, dass das Produkt einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde. | ||
* '''Das CE- Zeichen ist kein Qualitätszeichen.''' | |||
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