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(2) [[ | (2) [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdächer und Unterspannungen / 1.2 Allgemeines#Tabelle 1: Einstufung von Unterdach, Unterdeckung und UnterspannungWasserdichte Unterdächer]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] um mehr als 10° unterschritten wird und [[erhöhte Anforderungen]] gegeben sind. | ||
(3) [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdächer und Unterspannungen / 1.2 Allgemeines#Tabelle 1: Einstufung von Unterdach, Unterdeckung und Unterspannung|Regensichere Unterdächer]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] um 6° bis 10° unterschritten wird. | (3) [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdächer und Unterspannungen / 1.2 Allgemeines#Tabelle 1: Einstufung von Unterdach, Unterdeckung und Unterspannung|Regensichere Unterdächer]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] um 6° bis 10° unterschritten wird. | ||
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(6) [[Docken]] sollen nicht unter 25° Dachneigunge eingesetzt werden. | (6) [[Docken]] sollen nicht unter 25° Dachneigunge eingesetzt werden. | ||
(7) [[ | (7) [[Vermörtelung / Innenverstrich]] von Dachdeckungen dienen der Minderung von Eintrieb von Regen, Schnee und Staub. | ||
(8) Wenn absehbar ist, dass die Dachdeckung erheblich später als der Einbau der Zusatzmaßnahme erfolgt, haben sich Bahnen aus Bitumen- oder Kunststoffdachbahnen bewährt, um als Behelfsdeckung das Gebäudeinnere vor Niederschlägen zu schützen. Dabei sind Öffnungen bis zur eigendlichen Dacheindeckung zu sichern. | (8) Wenn absehbar ist, dass die Dachdeckung erheblich später als der Einbau der Zusatzmaßnahme erfolgt, haben sich Bahnen aus Bitumen- oder Kunststoffdachbahnen bewährt, um als Behelfsdeckung das Gebäudeinnere vor Niederschlägen zu schützen. Dabei sind Öffnungen bis zur eigendlichen Dacheindeckung zu sichern. |