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Für die Durchsturzsicherheit nach den Richtlinie GS-BAU-20 (10/2003) müssen die Bahnen | Für die Durchsturzsicherheit nach den Richtlinie GS-BAU-20 (10/2003) müssen die Bahnen | ||
* um 15 cm überlappt verlegt werden. | * um 15 cm überlappt verlegt werden. | ||
* Am [[Ortgang]] ist das Bahnenende um die [[Konterlatte]] zu schlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen. <br /> | * Am [[Ortgang]] ist das Bahnenende um die [[Konterlatte]] zu schlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen. | ||
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