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Die Wärmeleitzahl (λ-Wert) ist Basis für die [[Wärmedurchgangskoeffizient|U-Wert]]-Berechnung von Bauteilen: | Die Wärmeleitzahl (λ-Wert) ist Basis für die [[Wärmedurchgangskoeffizient|U-Wert]]-Berechnung von Bauteilen: | ||
=== | === Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit === | ||
{{Anker|Bemessungswerte für Wärmedämmstoffe}} | {{Anker|Bemessungswerte für Wärmedämmstoffe}} | ||
'''Bemessungswerte''' für Baustoffe, Bauarten und Bauteile sind in der [[DIN 4108]]-4 gelistet. <br /> | |||
Die Bemessungswerte speziell für Dämmstoffe errechnen sich aus dem Nennwert und einem Zuschlagswert: je nach Dämmstofftyp gestaffelt von 3 bis 23%. <br /> | |||
Die Zuschlagswerte berücksichtigen unter anderem Einflüsse der Temperatur, Ausgleichsfeuchte, Schwankungen der Stoffeigenschaften und Alterung der Produkte. | |||
Die | |||
Die Zuschlagswerte berücksichtigen unter anderem Einflüsse der Temperatur, | |||
=== Wärmeleitfähigkeitsstufe für Dämmstoffe === | |||
Die Wärmeleitfähigkeitsstufe (WLS) - auch '''Wärmeleitstufe''' genannt - leitet sich ab aus den Bemessungswerten λ<sub>B</sub> (s. u.). <br /> | Die Wärmeleitfähigkeitsstufe (WLS) - auch '''Wärmeleitstufe''' genannt - leitet sich ab aus den Bemessungswerten λ<sub>B</sub> (s. u.). <br /> | ||
Sie entspricht den ersten 3 Ziffern nach dem Komma. Beispiel: | Sie entspricht den ersten 3 Ziffern nach dem Komma. Beispiel: | ||
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Die rundende Gruppenzuordnung entspricht den auf 5 gerundeten (gruppierten) Wert. Entsprechung am Beispiel oben: "WLG 035". | Die rundende Gruppenzuordnung entspricht den auf 5 gerundeten (gruppierten) Wert. Entsprechung am Beispiel oben: "WLG 035". | ||
=== Der Vorteil | |||
Die [[DIN 4108|DIN 4108-4]]:2013-02 ( | == Rückblick == | ||
Für die Ermittlung der wärmeschutztechnischen Eigenschaften von Bauteilen wurden in der Vergangenheit (s. [[WSVO]]) sog. "Rechenwerte" angewandt, z. B. für die Wärmeleitfähigkeit von Dämmstoffen oder den [[Wärmedurchgangskoeffizient]]en von Fenstern. Diese Rechenwerte waren den einschlägigen technischen Regeln z. B. [[DIN 4108]]-4 oder dem Bundesanzeiger zu entnehmen. Die Werte im Bundesanzeiger wurden aus den Messwerten ermittelt, die in der Produktion verwendet wurden. Der bisherige Rechenwert wandelte im Kontext europäischer Normungen zum "Bemessungswert". | |||
=== Änderung zum März 2017 === | |||
Auf Grund des Urteils des EuGHs entfällt die in Deutschland bis dahin übliche Kategorisierung I + II für Dämmstoffe. Die Unterscheidung von Kategorie I (CE-Zeichen) und Kategorie II (CE- + [[Ü-Zeichen]]) verschaffte den fremdüberwachten und vom DIBt zugelassenen Produkten einen nachvollziehbaren Vorteil (s. Tabelle unten). <br /> | |||
Mit Einführung der [[DIN 4108]]-4:2017-03 wurde diese Unterscheidung gestrichen. | |||
=== Rückblick auf die 2 Kategorien bzw. Ü-Kennzeichnung === | |||
Die [[DIN 4108|DIN 4108-4]]:2013-02 (abgelöst im März 2017, s.o.) unterschied (bei Wärmedämmstoffen) verschiedene Sicherheitszuschläge in zwei Kategorien: | |||
{{{TabH1/1}} | {{{TabH1/1}} | ||
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=== Nennwert vs Grenzwert === | === Nennwert vs Grenzwert === | ||
Um dem deutschen Sicherheitsniveau von Baustoffen besser zu entsprechen | Um dem deutschen Sicherheitsniveau von Baustoffen besser zu entsprechen hatte das [[DIBt]] neben der [[CE-Kennzeichnung]] noch eine "Restzulassung" (alter Tage) und damit verbundener Fremdüberwachung der Produkte, für den [[Bemessungswert, Wärmeleitfähigkeit|Bemessungswert]] der Wärmeleitfähigkeit ermöglicht: <br /> | ||
Alle Dämmstoffe die zusätzlich zur europäischen Normerfüllung ([[CE-Kennzeichnung]]) eine in Deutschland gültige [[allgemeine bauaufsichtliche Zulassung|allgemein bauaufsichtliche Zulassung]] für den Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit | Alle Dämmstoffe die zusätzlich zur europäischen Normerfüllung ([[CE-Kennzeichnung]]) eine in Deutschland gültige [[allgemeine bauaufsichtliche Zulassung|allgemein bauaufsichtliche Zulassung]] für den Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit besaßen, hielten den produktabhängigen "Grenzwert" ein, wie er für Produkte der Kategorie II nach [[DIN 4108]]-4 ermöglicht bzw. festgelegt war. <br /> | ||
Dabei | Dabei wurden die Produkte durch ein unabhängiges und akkreditiertes Institut fremdüberwacht (s. Ü-Zeichen). Auf Grund des strengeren Kontrollmechanismus wurde die festgestellte Wärmeleitfähigkeit mit einem deutlich geringerem Sicherheitsfaktor von lediglich ~ 1,05 beaufschlagt (s. Tabelle). | ||
Demnach lieferte die [[allgemeine bauaufsichtliche Zulassung]] (abZ) für die Ermittlung der Wärmeleitfähigkeit einen Vorteil gegenüber der alleinigen Erfüllung europäischer Norm. Daher waren fast alle in Deutschland gebräuchlichen Dämmstoffe zusätzlich mit einer abZ versehen und trugen neben dem [[CE-Zeichen]] entsprechender europäischen Norm (EN 131xx) auch das [[Ü-Zeichen]] mit der Zulassungsnummer. | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |