48.589
Bearbeitungen
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
Mit anderen Worten: Auch die durch die Luftdichtung hindurch verschraubte oder genagelte Traglattung (für z. B. Gipskarton) muss im Bereich ihrer Bahndurchdringung nicht gesondert abgedichtet werden, sofern diese Lattung mit dem üblichen Anpressdruck auf die Bahn bzw. Unterkonstruktion befestigt ist und somit das in der Bahn entstandene Loch zugleich wieder abdichtet. | Mit anderen Worten: Auch die durch die Luftdichtung hindurch verschraubte oder genagelte Traglattung (für z. B. Gipskarton) muss im Bereich ihrer Bahndurchdringung nicht gesondert abgedichtet werden, sofern diese Lattung mit dem üblichen Anpressdruck auf die Bahn bzw. Unterkonstruktion befestigt ist und somit das in der Bahn entstandene Loch zugleich wieder abdichtet. | ||
In der Regel besteht also keine Erfordernis derartige Punkte zusätzlich abzukleben. <br /> | |||
Davon ausgenommen bleiben Ausrisse, die möglicherweise im Rahmen der Montagearbeiten entstanden sind. | Davon ausgenommen bleiben Ausrisse, die möglicherweise im Rahmen der Montagearbeiten entstanden sind. | ||