Niedrigenergiehaus: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Auslegung der Definition variiert. Verbreitet ist:
Die Auslegung der Definition variiert. Verbreitet ist:
* Unterschreitung des nach [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] für das Gebäude maximal zulässigen [[Primärenergiebedarf]]s Q<sub>p</sub> um mindestens 20 % und [[Transmissionswärmeverlust]]es H<sub>t</sub> um mindestens 30 %, sowie: Ausrüstung der Gebäude mit einer definierten mechanischen Be- und Entlüftungsanlage.  
* Unterschreitung des nach [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] für das Gebäude maximal zulässigen [[Primärenergiebedarf]]s Q<sub>p</sub> um mindestens 20 % und [[Transmissionswärmeverlust]]es H<sub>t</sub> um mindestens 30 %, sowie: Ausrüstung der Gebäude mit einer definierten mechanischen Be- und Entlüftungsanlage.  
* Jahresheizwärmebedarf unter 70 kWh/m²a bezogen auf die Wohnfläche. siehe: [http://www.lpb-bw.de/publikationen/forum6/forum6m.htm Wolfgang Feist]
* Jahresheizwärmebedarf von 40–79 kWh/(m²a).
* Jahresheizwärmebedarf von 40–79 kWh/m²a (40–79 Kilowattstunden pro Quadratmeter und pro Jahr).
* Jahresheizwärmebedarf unter 70 kWh/(m²a). siehe: [http://www.lpb-bw.de/publikationen/forum6/forum6m.htm Wolfgang Feist]


'''Beispiel'''  
'''Beispiel'''