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* Unterschreitung des nach [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] für das Gebäude maximal zulässigen [[Primärenergiebedarf]]s Q<sub>p</sub> um mindestens 20 % und [[Transmissionswärmeverlust]]es H<sub>t</sub> um mindestens 30 %, sowie: Ausrüstung der Gebäude mit einer definierten mechanischen Be- und Entlüftungsanlage. | * Unterschreitung des nach [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] für das Gebäude maximal zulässigen [[Primärenergiebedarf]]s Q<sub>p</sub> um mindestens 20 % und [[Transmissionswärmeverlust]]es H<sub>t</sub> um mindestens 30 %, sowie: Ausrüstung der Gebäude mit einer definierten mechanischen Be- und Entlüftungsanlage. | ||
* Jahresheizwärmebedarf unter 70 kWh/m²a | * Jahresheizwärmebedarf von 40–79 kWh/(m²a). | ||
* Jahresheizwärmebedarf unter 70 kWh/(m²a). siehe: [http://www.lpb-bw.de/publikationen/forum6/forum6m.htm Wolfgang Feist] | |||
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