Energieeinsparverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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:: Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen in größeren Gebäuden die älter als 30 Jahre sind. Ausnahmen siehe: [http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.7567/Artikel/dokument.htm BMVBS]
:: Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen in größeren Gebäuden die älter als 30 Jahre sind. Ausnahmen siehe: [http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.7567/Artikel/dokument.htm BMVBS]
:: Verschärfter Vollzug: - Einbindung des Bezirksschornsteinfegers  
:: Verschärfter Vollzug: - Einbindung des Bezirksschornsteinfegers  
:::::: - Durchführungsnachweise mittels Unternehmererklärungen  
::::::: - Durchführungsnachweise mittels Unternehmererklärungen  
:::::: - Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit.
::::::: - Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit.


Gemäß dem Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) sollen die energetischen Anforderungen ab 2012 erneut um bis zu 30 Prozent erhöht werden.
Gemäß dem Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) sollen die energetischen Anforderungen ab 2012 erneut um bis zu 30 Prozent erhöht werden.