Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine objektspezifische Planung der Zusatzmaßnahme ist erforderlich:
Eine objektspezifische Planung der Zusatzmaßnahme ist bei Sparrenlängen > 15 m erforderlich. <br />
* Für Gebäudestandorte mit extremen Witterungsverhältnissen, z. B. Kamm- oder Gipfellagen,
* Sparrenlängen größer 15 m
Für die Planung und Ausführung von Zusatzmaßnahmen sind die Anforderungen und die Klassifizierungen nach dem „[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen]]“ maßgebend. Tabelle 2 zeigt die Klassifizierung nach dem Merkblatt.
Für die Planung und Ausführung von Zusatzmaßnahmen sind die Anforderungen und die Klassifizierungen nach dem „[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen]]“ maßgebend. Tabelle 2 zeigt die Klassifizierung nach dem Merkblatt.
Die Mindestdachneigung für Deckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen beträgt 10 Grad. <br />
Die Mindestdachneigung für Deckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen beträgt 10 Grad. <br />
Wird die RDN der Deckung mit Dachziegeln und Dachsteinen um mehr als 12 Grad unterschritten, sind Maßnahmen zum Erhalt der Traglattung erforderlich, z. B. Traglatten aus feuchteresistenten Materialien, wasserabweisende Abdeckungen der Tragelatten o.a.
Wird die RDN der Deckung mit Dachziegeln und Dachsteinen um mehr als 12 Grad unterschritten, sind Maßnahmen zum Erhalt der Traglattung erforderlich, z. B. Traglatten aus feuchteresistenten Materialien, wasserabweisende Abdeckungen der Tragelatten o. ä.


{{{TabH1/2}} Tabelle 2
{{{TabH1/2}} Tabelle 2