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Die mindestens erforderlichen Zusatzmaßnahmen sind in den Abschnitten für die Dachziegel- und Dachsteindeckungen festgelegt. | Die mindestens erforderlichen Zusatzmaßnahmen sind in den Abschnitten für die Dachziegel- und Dachsteindeckungen festgelegt. | ||
{{Anker|Tab1}}Durch eine große Sparrenlänge ergibt sich eine erhöhte Anforderung in Abhängigkeit der Dachneigung nach Tabelle 1. | {{Anker|Tab1}}=== Sparrenlängen === | ||
Durch eine große Sparrenlänge ergibt sich eine erhöhte Anforderung in Abhängigkeit der Dachneigung nach Tabelle 1. | |||
{{{TabH1/2}} Tabelle 1 | {{{TabH1/2}} Tabelle 1 | ||
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Eine objektspezifische Planung der Zusatzmaßnahme ist bei Sparrenlängen > 15 m erforderlich. | Eine objektspezifische Planung der Zusatzmaßnahme ist bei Sparrenlängen > 15 m erforderlich. | ||
Für die Planung und Ausführung von Zusatzmaßnahmen sind die Anforderungen und die Klassifizierungen nach dem „[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen]]“ maßgebend. Tabelle 2 zeigt die Klassifizierung nach dem Merkblatt. | Für die Planung und Ausführung von Zusatzmaßnahmen sind die Anforderungen und die Klassifizierungen nach dem „[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen]]“ maßgebend. Tabelle 2 zeigt die Klassifizierung nach dem Merkblatt. | ||
Die Mindestdachneigung für Deckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen beträgt 10 Grad. <br /> | Die Mindestdachneigung für Deckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen beträgt 10 Grad. <br /> |