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Bearbeitungen
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Für Systemteile für Tragkonstruktionen, Laufanlagen o.ä. die formschlüssig und ohne handwerkliche Anpassung verlegt werden, gilt die Mindestdachneigung ≥10°. <br /> | Für Systemteile für Tragkonstruktionen, Laufanlagen o.ä. die formschlüssig und ohne handwerkliche Anpassung verlegt werden, gilt die Mindestdachneigung ≥10°. <br /> | ||
Für entsprechendes Universalzubehör, das nur annähernd formschlüssig ist, gilt als Untergrenze die Regeldachneigung der jeweiligen Eindeckung. <br /> | Für entsprechendes Universalzubehör, das nur annähernd formschlüssig ist, gilt als Untergrenze die Regeldachneigung der jeweiligen Eindeckung. <br /> | ||
Das | Das Letzteres gilt für | ||
* Halter, die durch die fußseitige Öffnung eines Lüfter o.ä. geführt werden. Hier ist zusätzlich eine Maßnahme wie z. B. eine Dichtung gegen Wassereintrieb erforderlich. | * Halter, die durch die fußseitige Öffnung eines Lüfter o.ä. geführt werden. Hier ist zusätzlich eine Maßnahme wie z. B. eine Dichtung gegen Wassereintrieb erforderlich. | ||
* Halter, die durch die Höhenüberdeckung der Dachziegel/-steine geführt werden. Durch die Bearbeitung der Falze wird die Tragfähigkeit eingeschränkt und die Bruchgefahr erheblich erhöht. | * Halter, die durch die Höhenüberdeckung der Dachziegel/-steine geführt werden. Durch die Bearbeitung der Falze wird die Tragfähigkeit eingeschränkt und die Bruchgefahr erheblich erhöht. |