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'''Gebäudenutzfläche A<sub>N</sub>''' | '''Gebäudenutzfläche A<sub>N</sub>''' ist in Deutschland die Bezugsgröße im Zusammenhang mit der [[Energieeinsparverordnung]]. | ||
: A<sub>N</sub> = V<sub>e</sub> x 0,32 / m | |||
In der Schweiz | |||
V<sub>e</sub> [m³] = beheiztes Gebäudevolumen umschlossen von der wärmeübertragenden Umfassungsfläche A. | |||
* Vereinfachend kann bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller die Gebäudenutzfläche pauschal mit dem 1,35-fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2-fachen Wert der Wohnfläche angesetzt werden. | |||
===Schweiz und Österreich=== | |||
In der Schweiz und in Österreich wird die Bezeichnung '''[[Energiebezugsfläche]]''' verwendet, die bei Wohngebäuden im Normalfall der [[Geschossfläche|Bruttogrundfläche]] (''einschließlich'' der umschließenden Mauern) entspricht. | |||
Bei [[Geschosshöhe]]n von 3,125 Metern ist bei Vollgeschossen die Gebäudenutzfläche mit der Energiebezugsfläche identisch. | |||
[[Kategorie:Bauphysik]][[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Bauphysik]][[Kategorie:Glossar]] |