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: A<sub>N</sub> = V<sub>e</sub> x 0,32 / m | : A<sub>N</sub> = V<sub>e</sub> x 0,32 / m | ||
V<sub>e</sub> [m³] = beheiztes Gebäudevolumen umschlossen von der wärmeübertragenden Umfassungsfläche A. | : V<sub>e</sub> [m³] = beheiztes Gebäudevolumen umschlossen von der wärmeübertragenden Umfassungsfläche A. | ||
* Vereinfachend kann bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller die Gebäudenutzfläche pauschal mit dem 1,35-fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2-fachen Wert der Wohnfläche angesetzt werden. | * Vereinfachend kann bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller die Gebäudenutzfläche pauschal mit dem 1,35-fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2-fachen Wert der Wohnfläche angesetzt werden. | ||
===Schweiz und Österreich=== | ===Schweiz und Österreich=== | ||
In der Schweiz und in Österreich wird die Bezeichnung '''Energiebezugsfläche''' | In der Schweiz und in Österreich wird die Bezeichnung '''Energiebezugsfläche''' in Bezug gesetzt, die bei Wohngebäuden im Normalfall der [[Geschossfläche|Bruttogrundfläche]] (''einschließlich'' der umschließenden Mauern) entspricht. | ||
Bei [[Geschosshöhe]]n von 3,125 Metern ist bei Vollgeschossen die Gebäudenutzfläche mit der Energiebezugsfläche identisch. | Bei [[Geschosshöhe]]n von 3,125 Metern ist bei Vollgeschossen die Gebäudenutzfläche mit der Energiebezugsfläche identisch. | ||
[[Kategorie:Bauphysik]][[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Bauphysik]][[Kategorie:Glossar]] |